Das Europäische Parlament möchte, dass Frauen künftig mindestens 20 Wochen lang eine Mutterschutzfrist bei vollem Lohn erhalten können. Dies würde gerade in Deutschland zu einer erheblichen Verlängerung des Mutterschutzes führen. Und auch Väter sollen profitieren: Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub soll ebenfalls möglich werden. Sowohl Mutter und auch Vater erhalten ihr Entgelt während der Schutzfristen weiter.
Derzeit beträgt die Mutterschutzfrist in Deutschland 14 Wochen. Verlängerungen dieser 14 Wochen sind bei Mehrlinksgeburten vorgesehen. Einen Vaterschaftsurlaub gibt hier es leider gar nicht.
Weitere Überraschungen hält das Europäische Parlament noch bereit: Auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere soll ausgeweitet werden. Von Beginn der Schwangerschaft an bis mindestens sechs Monate nach Ende des Mutterschutzes darf keine Kündigung erfolgen. Außerdem sollen Sie das Recht erhalten, nach Rückkehr in den Beruf eine gleichwertige Arbeit mit der gleichen Bezahlung erhalten zu können. Zurzeit ist der besondere Kündigungsschutz für Schwangere in Deutschland wesentlich kürzer, nämlich vier Monate nach der Geburt ist Schluss.
Bis zur Einführung dieser Schutzregelungen wird das allerdings noch lange dauern. Ein Konsens ist in Brüssel nicht in Sicht. Die Mitgliedsländer wehren sich gegen die geplanten Änderungen. Sobald es etwas Neues gibt, werde ich Sie informieren.