23.07.2010

Urlaub nach der Elternzeit

Endet Ihre Elternzeit? Häufig bestehen Probleme bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs. Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch im laufenden Jahr? Was ist mit dem Resturlaub vor der Elternzeit? Bis wann muss ich Urlaub geltend machen und kann ich ihn ins nächste Jahr übertragen? All dies sind Fragen, die ich gerne nochmals beantworten möchte: 
Mit Beginn und Ende der Elternzeit wird in den jeweiligen Jahren der Urlaub gezwölftelt. Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit wird der Anspruch um 1/12 gekürzt.

Beispiel: Ihre Elternzeit endet am 29. Juli. Für jeden vollen Kalendermonat wird die Elternzeit gekürzt, hier also für 6 Monate, da der Juli nicht voll war. Somit erhalten Sie noch 6/12 Urlaub für das Jahr 2010.

Achtung: Haben Sie während der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet, gilt die vorstehende Regelung natürlich nicht. Auch für Ihre Teilzeitarbeit haben Sie Urlaubsanspruch.

Für Ihren Urlaub vor Beginn der Elternzeit  gilt Folgendes: Haben Sie diesen Urlaub nicht vollständig erhalten, hat Ihr Arbeitgeber ihn im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

Endet Ihr Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, hat Ihr Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten, also in Geld auszuzahlen.

Haben Sie vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als Ihnen zusteht, kann der Arbeitgeber Ihren Urlaub nach der Elternzeit und die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.

Fazit: Sie haben Urlaubsansprüche! Vergessen Sie nicht Ihren Urlaub, der Ihnen wegen der Elternzeit nicht gewährt worden ist!

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