19.08.2009

Sonderzahlungen: So hoch ist Ihr Elterngeldanspruch

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz räumt Ihnen seit 2007 neben der dreijährigen Elternzeit auch ein gehaltsabhängiges Elterngeld ein.

Berechnung des Elterngeldes

67 % vom vorherigen Nettogehalt gibt es für

  • den Elternteil, der im Jahr nach der Geburt in Erziehungszeit geht, bis zu maximal zwölf Monate und
  • den Partner zusätzlich für weitere zwei Monate, wenn er in dieser Zeit einen Teil der Erziehungszeit beantragt.

Geringverdiener oder nicht berufstätige Mütter oder Väter erhalten in jedem Fall den Mindestsatz von 300 Euro. Bis zu 1800 Euro monatlich kann das Elterngeld höchstens betragen.

Die Förderung durch das Elterngeld sinkt von 67 auf 65 % ab einem Monatsnettoeinkommen von 1.240 EUR. Den Höchstbetrag von unverändert 1.800 EUR erreichen Eltern bei einem Monatsverdienst von 2.770 EUR.

Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 EUR erzielt hat. In die Berechnung werden auch Kapital- und Mieteinkünfte einbezogen, die bei der Bemessung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen sind.

Diese Posten werden vom Elterngeld abgezogen

Vom Nettobetrag auf Ihrem Gehaltszettel müssen Sie für die Kalkulation Ihres Elterngeldes folgende Posten abziehen:

Diese Beträge bleiben außen vor

  1. Wenn Sie hohe berufsbedingte Ausgaben, beispielsweise für Fahrtkosten haben, können Sie diese schon zu Beginn der Schwangerschaft auf Ihrer Steuerkarte eintragen lassen. Das erhöht Ihr Nettoeinkommen.
  2. Verheiratete dürfen seit kurzem auch offiziell einen beliebten Steuertrick anwenden: durch einen Wechsel der Steuerklassen das anrechenbare Nettoeinkommen vor der Geburt zu erhöhen.

Achtung: Mutterschaftsgeld wird angerechnet

Sind Sie als Mutter gesetzlich versichert, haben Sie Pech. Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen wird auf das Elterngeld angerechnet. Die beiden Monate mit Mutterschaftsgeld gelten als verbraucht – so, als hätten Sie Elterngeld erhalten. Das Elterngeld erhalten Sie so nur für zehn bis zwölf Monate.

Tipp: Nur Paare mit privat versicherten Müttern oder antragstellenden Vollzeit-Vätern können das Maximum der 14 Monate Elterngeld überhaupt bekommen.

Wenn Sie und Ihr Partner sich die Elternzeit teilen und gleichzeitig Ihre Arbeitszeit und damit Ihr Einkommen reduzieren, erlischt Ihr Elterngeldanspruch bereits nach sieben Monaten. Diese Ungleichbehandlung haben bereits diverse Verbände bemängelt – bislang ist das Problem nicht gelöst.

Vorsicht, Steuerfalle!

Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei – aber es gilt der so genannte Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet für Sie: Das Elterngeld wird als „sonstige Einkünfte“ zum Erwerbseinkommen hinzugezählt – erst dann wird der Steuersatz errechnet.

Achtung: Böse in die Falle rauschen vor allem die vielen gemeinsam veranlagten Ehepaare, bei denen der Hauptverdiener dank Steuerklasse III niedrigere Lohnsteuervorauszahlungen an den Fiskus leistet, als eigentlich angemessen. Hier fallen die Nachzahlungen am empfindlichsten aus.

Wichtig: Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes wird für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag aufgehoben. Erzielt diese Personengruppe vor der Geburt bis zu 300 EUR monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit, wird dieser Betrag von der Anrechnung bei der Grundsicherungsleistung verschont.

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