06.09.2016

Büroarbeit: So kommen Sie in Bewegung

Mindestens 2 Stunden Ihres Bürotages sollten Sie auf den Beinen sein. Das ist die neue Maßgabe, die Ärzte fordern. Dass die Kombination aus Bildschirmarbeit und Fehlhaltungen beim Sitzen zu Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems führen können, ist bekannt.

Eine aktuelle Studie unter der Führung der Amerikanischen Krebsgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem Cooper-Institut liefert neue Einsichten in der Debatte um das Gesundheitsrisiko von dauerhaftem Sitzen.

 

Regelmäßiges Stehen verringert das Risiko der Fettleibigkeit

Die Wissenschaftler kommen zu der Erkenntnis, dass es eine Verbindung zwischen Dauersitzen und einem erhöhten Körperfettanteil gibt. Dies gelte gleichermaßen für Frauen und Männer. Für die in den „Mayo Clinic Proceedings“ veröffentlichte Studie wurden über 7.000 Patienten zwischen 20 und 79 Jahren zu ihrem täglichen Bewegungsverhalten befragt.

Bereits ein Viertel des Tages im Stehen zu verbringen könne das Risiko von Fettleibigkeit verringern. So zeigt die Studie auf, dass bei Männern das Erkrankungsrisiko um 32 %, bei Frauen um 35 % gesenkt wird.

Bereits frühere Studien haben eine Verbindung zwischen Dauersitzen und Gesundheitsrisiken wie Wirbelsäulenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Leiden oder Diabetes nachgewiesen.

 

Empfehlung: 2 Stunden täglich auf den Beinen sein

Ein internationales Expertengremium empfiehlt aus diesem Grund regelmäßige Wechsel vom Sitzen ins Stehen am Arbeitsplatz. Zusammen genommen sollten mindestens 2 Stunden der Arbeitszeit in stehender Position verbracht werden.

 

Spezielle Steh-Sitz-Möbel

Das Angebot an speziellen Büromöbeln für Steh-Sitz-Lösungen ist inzwischen riesig: Es gibt zum Beispiel

  • höhenverstellbare Tische,
  • Tischaufsätze, mit denen Sie Ihren Schreibtisch nachrüsten können,
  • separate Stehpulte, die Ihnen auch als mobiler Steh-Meetingtisch dienen.

 

Kostenlose Soforthilfe

Daneben gibt es aber auch viele kostenlose Möglichkeiten, z. B. den Spaziergang in der Mittagspause, das Aufstehen und Herumgehen beim Telefonieren, Treppensteigen statt Liftfahren, Fahrradfahren statt U-Bahn … Ihrer Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. ?

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebsverfassungsgesetz – Ihre Rechte als Betriebsrat – Heute: Fehler beim Betriebsratsbeschluss

Betriebsräten kommt eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag zu. Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb und schränkt die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers ein.... Mehr lesen

23.10.2017
Fahrtkostenerstattung für Leiharbeitnehmer – das ist die Rechtslage

Immer wieder erhalte ich Anfragen von Leiharbeitnehmern. So ist eine Arbeitnehmerin in Bielefeld eingestellt, muss aber jetzt zu einem Entleihbetrieb in das über 50 km entfernt liegende Minden fahren. Da sie selber in Gütersloh... Mehr lesen