Urlaub

Die Urlaubszeit ist für viele Arbeitnehmer die schönste Zeit des Jahres. Ihr Arbeitgeber wird das sicherlich anders sehen: Personalmangel und Überstunden sind keine Seltenheit, wenn im Sommer die Büros leer sind. Dennoch steht Ihnen Ihr Urlaub zu.

Doch können Sie auch in jedem Fall selbst entscheiden, wann Sie Ihren Urlaub antreten wollen? 
Wie verhält es sich mit der Beantragung von Sonderurlaub oder Bildungsurlaub? Wann verfallen Urlaubsansprüche und dürfen Urlaubstage in das neue Jahr übertragen werden? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

Blog-News

Übertragung von Resturlaub wieder eingeschränkt

18.12.2011

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung zur Abgeltung von Resturlaubsansprüchen schon wieder eingeschränkt. Ein Arbeitnehmer erkrankte im Jahr 2002. Sein Urlaubsanspruch betrug nach dem anzuwendenden Tarifvertrag 30 Tage.

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Achtung: Keine Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

25.09.2011

Als wenn der Tod eines lieben Angehörigen noch nicht schlimm genug wäre. Die Erben haben keinen Anspruch, dass Ihnen der nicht genommene Urlaub ausbezahlt wird.

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Eigenmächtiger Urlaubsantritt – Kündigung möglich!

22.09.2011

Das Arbeitsgericht Krefeld hat sich mit einer unerlaubten Selbstbeurlaubung eines Arbeitnehmers befassen müssen (Az.: 1 Ca 960/11).

Ein seit 18 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer hatte sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Auch hatte er bisher noch keine Abmahnung erhalten.

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Wissen

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung?

19.08.2009

Wer freut sich nicht auf seinen wohlverdienten Urlaub? Vielleicht planen Sie eine Reise in den Süden. Oder doch Balkonien? Auf jeden Fall ist Erholung angesagt! Umso schöner ist es, dass Sie sich in der Regel im Urlaub um Ihren Verdienst keine Gedanken machen müssen, da Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.

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So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch

19.08.2009

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber) keinen Anspruch auf Urlaub haben. Dies ist falsch. Auch als Minijobber haben Sie einen Urlaubsanspruch.

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Das sind die Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs

19.08.2009

Streitigkeiten um Urlaub gehören zu den oftmals am heftigsten geführten Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob Ihnen Urlaub generell bzw. der beantragte Urlaub zusteht.

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Rechtshilfen

Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub

02.08.2010

Die „Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub“ beinhaltet zusätzlich zur Forderung selbst - Erklärungen und Tipps zu den folgenden Voraussetzungen, die für einen Anspruch auf Bildungsurlaub erfüllt sein müssen...

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Mustervorlage: Freistellung zur Stellensuche

02.08.2010

Wurden Sie entlassen, dann ist es für Sie besonders wichtig, so schnell wie möglich eine neue Arbeit zu finden. Allerdings müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten – diese Zeit haben Sie für die Jobsuche verloren. Abhilfe schafft § 629 BGB...

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Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

02.08.2010

Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...

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Urteile

Eigenmächtiger Urlaubsantritt führt nicht immer zur Entlassung

26.04.2011

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war schon seit mehr als 30 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Nach dem dort anwendbaren Tarifvertrag war sie mittlerweile ordentlich unkündbar. Im Anschluss an eine Kur beantragte die Mitarbeiterin zur weiteren Erholung noch 2 Wochen Urlaub. Wegen der angespannten Personalsituation wurde ihr Urlaubsantrag jedoch abgelehnt

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„Je älter, desto mehr Urlaub“ geht nicht!

26.04.2011

Der Fall: In einem Einzelhandels-Tarifvertrag waren u. a. nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche geregelt. Danach besteht bei einer 6-Tage-Woche.

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Verfallen Urlaubsansprüche nun so gut wie nicht mehr?

22.12.2010

Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte eine Urlaubsabgeltung für Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2003 geltend gemacht. Er war seit 2004 ununterbrochen krank und konnte seinen Urlaub deswegen nicht nehmen.

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Produktempfehlungen

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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.