18.02.2010

Berechnung Urlaubstage – so geht´s richtig – Teil II

Heute stelle ich Ihnen nach den 2 einfachen Beispielen vom gestrigen Tag heute 2 weitere Berechnungsbeispiele vor.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) haben Sie als Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche. Das sind bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage.

Falls Sie in Teilzeit arbeiten, rechnen Sie die Zahlen entsprechend den Beispielen um. 

3. Beispiel

Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaubsanspruch vereinbart. Sie arbeiten regelmäßig in der 1. Woche an 4 Tagen, in der 2. Woche an 5 Tagen und in der 3. Woche an 6 Tagen. Danach beginnt wieder ein neuer Zyklus mit einer 4-Tage-Woche. Der Umrechnungszeitraum beträgt hier 3 Wochen. In dieser Zeit arbeiten Sie an 15 Tagen (4 + 5 + 6). Nach dem BUrlG würden Ihnen bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage zustehen. Da Sie aber in 3 Wochen 15 Tage arbeiten, ist dieser Zeitraum in Beziehung zu setzen zu den gesetzlichen 24 Urlaubstagen. Um den vollen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG zu erhalten müssten Sie in den 3 Wochen 18 Tage arbeiten. Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 24 Werktagen ergibt sich folgende Berechnung: 24 Werktage : 18 Werktage x 15 Arbeitstage = 20 Urlaubstage.

4. Beispiel

Sie arbeiten bei Ihrem Arbeitgeber sehr unregelmäßig. Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt für Sie 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Die Arbeitszeit wird im laufenden Kalenderjahr in etwa die gleiche bleiben wie im letzten Jahr. Im vorherigen Kalenderjahr haben Sie insgesamt an 118 Tagen gearbeitet.

Um den vollen tariflichen Urlaubsanspruch zu erhalten, hätten Sie im letzten Jahr 260 Tage arbeiten müssen (Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 19. April 1994, Az.: 9 AZR 478/92). Diese Berechnung führen Sie nun durch:

118 Arbeitstage x 30 Urlaubstage : 260 Arbeitstage = 13,62 Urlaubstage.

Ihnen stünden also im laufenden Jahr 13,62 Urlaubstage zu. Da Sie jedoch nicht wissen, ob exakt die gleiche Arbeitszeit anfällt, müssen Sie gegen Ende des laufenden Jahres nochmals eine genaue Berechnung vornehmen.

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