09.05.2009

+++ Achtung +++ Resturlaub +++ Nicht verfallen lassen +++

Mitten im Jahr, also kurz vor den ersten Sommerurlauben, ein Artikel über Resturlaub und dass Sie ihn nicht verfallen lassen sollen? 

Ja, genau jetzt. Natürlich haben Sie Recht: Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. Dezember eines Jahres. Nur wenn Sie ihn bis dahin tatsächlich nicht nehmen konnten, kann er ausnahmsweise bis zum 31. März übertragen werden. Aber der ist bekanntlich auch schon vorbei.

Trotzdem gibt es viele Unternehmen, die im eigenen Interesse Ihren Mitarbeitern gestatten, großzügig von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen.

Häufig finden sich sogar auf Gehaltsabrechnungen auch in den Sommermonaten noch Angaben zu Resturlaubsansprüchen aus dem letzten Jahr.

Machen Sie diese Ansprüche jetzt geltend und lassen Sie Ihren Resturlaub nicht verfallen! Beantragen Sie jetzt ausdrücklich für Ihren Sommerurlaub die Gewährung der Resturlaubstage.

Musterformulierung:
„Ich beantrage in der Zeit vom 6. Juli 2009 bis zum 14. Juli 2009 insgesamt 7 Tage Urlaub durch Gewährung des Resturlaubs aus dem Jahr 2008. Im Anschluss möchte ich für die Zeit vom 15. Juli bis zum 24. Juli weitere 8 Tage Urlaub beantragen.
Datum, Unterschrift“.

So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommt. In Ihrem Unternehmen wird eindeutig gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Kommt es zum Streit, müssen Sie häufig beweisen, dass es Ihnen nicht möglich war, im Jahr 2008 Ihren Resturlaub zu nehmen. Das ist nicht immer einfach, insbesondere wenn sie nicht nachweisen können, dass Sie den entsprechenden Urlaub beantragt haben. Kaum ein Arbeitnehmer macht Kopien seiner Urlaubsanträge. Und im schlechtesten Fall werden die Anträgen sogar lediglich möglich gestellt.

Machen Sie also jetzt reinen Tisch, und beantragen Sie ausdrücklich Ihren Resturlaub aus dem Jahr 2008!

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