06.11.2010

Arbeit in Teilzeit 5 – Urlaubsansprüche

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis.

In dieser kleinen Blog-Reihe lesen Sie alles Wissenswerte über Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Urlaubsansprüche einer Teilzeitkraft

Um es ganz klar zu sagen: Alle Arbeitnehmer in Teilzeit haben Anspruch auf Urlaub! Dies gilt auch für kurzfristig Beschäftigte und für 400-Euro-Jobber. Sie erhalten anteilig genau den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre in Vollzeit tätigen Kollegen.

Nach dem Gesetz hat eine Vollzeitkraft bei einer 6-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Dies sind umgerechnet bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage.

Wichtig: Ältere Arbeitnehmer haben nach dem Gesetz keinen verlängerten Urlaubsanspruch!

Nach folgender Berechnungsformel wird der Urlaub einer Teilzeitkraft berechnet:

Urlaubstage einer Vollzeitkraft x Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft: Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkraft.

Hier ein konkretes Berechnungsbeispiel: Vollzeitkräfte erhalten in einem Betrieb nach dem Arbeitsvertrag 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Eine Teilzeitkraft arbeitet nur an 2 Tagen pro Woche. Welchen Urlaubsanspruch hat sie nun? Hier der Rechenweg: 30 x 2 : 5 = 12

Die Teilzeitkraft hat 12 Urlaubstage pro Jahr.

Es ist völlig unerheblich, wie viele Stunden Sie pro Tag in Teilzeit arbeiten. Es kommt nur an die Anzahl der Wochentage an! Arbeiten Sie also wie im vorgenannten Beispiel auch an 5 Tagen in der Woche, jedoch jeweils nur 2 Stunden täglich, haben Sie auch einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Privates Surfen am Arbeitsplatz – das sind Ihre Rechte

Immer wieder müssen sich Arbeitsgerichte mit surfenden Arbeitnehmern beschäftigen. Was sind aber genau Ihre Rechte? Klar ist Folgendes: Hat Ihr Arbeitgeber die private Internetnutzung verboten, dürfen Sie nicht surfen. In allen... Mehr lesen

23.10.2017
Dumpinglöhne – auch 400-€-Kräfte sind geschützt

Viele Arbeitgeber meinen noch immer, Aushilfen wären keine vollwertigen Arbeitnehmer. Das ist nicht richtig! Lediglich hinsichtlich der Sozialbeiträge und Steuern gibt es einige Besonderheiten. Arbeitsrechtlich sind... Mehr lesen