In vielen Unternehmen gibt es die Regelung, dass Arbeitnehmer an manchen Tagen einen halben Urlaubstag nehmen müssen. Schließt das Unternehmen am 24. und 31. Dezember um 12:00 Uhr, lassen sich viele Kolleginnen und Kollegen einen halben Urlaubstag anrechnen. Wissen Sie, was ich dazu sage? Das ist nicht in Ordnung.
Halbe Urlaubstage sieht das Bundesurlaubsgesetz nicht vor. Es widerspricht auch dem Erholungsgedanken. Entweder man hat frei, oder man hat nicht frei. Da Sie jedoch sowohl Heiligabend als auch Sylvester einen halben Tag arbeiten müssen, kann es dafür keinen Urlaubstag geben. Wenn trotzdem in halben Tagen abgerechnet wird, hat das für Sie den Vorteil, dass Sie den Tag voll bezahlt bekommen, quasi den halben Tag als Urlaubsentgelt erhalten. Auch dies hat mit dem Bundesurlaubsgesetz herzlich wenig zu tun.
Richtig wäre folgendes Vorgehen: Falls Sie mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, dass mittags Schluss sein soll, erhalten Sie auch nur bis mittags ihr Geld. Schickt Ihr Arbeitgeber Sie einfach mittags nach Hause, haben Sie Anspruch auf Bezahlung des vollen Tages. Trotzdem sollten Sie wissen, welches Ihre Rechte sind.
Fazit: Wird Ihnen ein halber Urlaubstag angerechnet, können Sie sich dagegen wehren. Halbe Urlaubstage gibt es nicht, deswegen dürfen Sie auch nicht von Ihrem Urlaubskonto abgezogen werden.
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