02.09.2010

Nachtdienst vor Urlaubstag – Ist das erlaubt?

Kennen Sie dieses Problem: Sie haben Urlaub beantragt, sollen am Urlaubstag aber noch eine Nachtschicht bis 6 Uhr morgens machen. Der letzte Arbeitstag ragt also in den ersten Urlaubstag hinein. Ist das erlaubt? Kann der Arbeitgeber also über einen Teil des ersten Urlaubstags verfügen? 


Nein! Das kann er nicht. Nach § 3 Bundesurlaubgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Diese Vorschrift verfolgt 2 Ziele: Zum einen legt sie den Mindesturlaubsbedarf eines Arbeitnehmers fest. Zum anderen bestimmt sie, was unter Werktagen zu bezeichnen ist.

Da dieser Paragraph allerdings den Urlaubsanspruch in Tagen beziffert, kann Urlaub daher folgerichtig nicht stundenweise berechnet und auch nicht stundenweise gewährt werden. Auch die Befreiung an einem Teil eines Tages wie an einem halben Tag oder einem viertel Tag ist zu Urlaubszwecken nicht möglich. Es gilt jedenfalls so lange, wie nicht wenigstens einen Anspruch auf einen vollen Arbeitstag noch vorhanden ist.

Fazit: Arbeiten Sie in den ersten „Urlaubstag“ hinein, handelt es sich nicht um einen Urlaubstag. Sie können also von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen diesen Tag (nochmals) gewährt.

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