16.03.2011

Reise geschenkt erhalten, aber kein Urlaub – Das ist jetzt zu tun!

Eine Arbeitnehmerin hat von Ihrem Mann eine Reise zu Weihnachten geschenkt erhalten. Sie arbeitet in einem Kindergarten. Dort besteht die Regelung, dass die Mitarbeiterinnen nur dann Urlaub erhalten, wenn der Kindergarten während der Ferienzeiten geschlossen ist. Und die geschenkte Reise soll ausgerechnet im Mai, also nicht in der Ferienzeit stattfinden. 
Nun ist die Arbeitnehmerin ganz verzweifelt und möchte unbedingte ausnahmsweise in einem Jahr außerhalb der Ferienzeiten mit ihrem Mann in Urlaub fahren. Hat sie einen Anspruch auf Urlaub?

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Nur bei dringenden betrieblichen Belangen oder Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, kann der Arbeitgeber anders entscheiden. Hier ist es so, dass der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange geltend machen kann. Er hat festgelegt, dass in dem Kindergarten nur während der Ferien Urlaub genommen werden kann. Dies ist grundsätzlich auch eine richtige und nachvollziehbare Entscheidung. Sie beruht auf dringenden betrieblichen Belangen.

Schließlich kann von Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen erwartet werden, dass sie nur dann Urlaub nehmen, wenn die Kinder nicht in der Einrichtung sind. Das wiederum kann natürlich nur für die Kindergärten gelten, die überhaupt noch Schließzeiten haben.

Liegt hier nur ein Ausnahmefall vor
? Ich denke nicht. Natürlich hat der Arbeitgeber nochmals eine Interessenabwägung vorzunehmen. Lässt sich der Betrieb auch ohne die Arbeitnehmerin aufrechterhalten, wird er ihr den Urlaub gewähren müssen. Ist das allerdings nicht der Fall, wird die Arbeitnehmerin keinen Anspruch haben.

Letztendlich stellt sich auch die Frage, weshalb ihr Ehemann überhaupt eine Reise außerhalb der Ferienzeiten des Kindergartens geschenkt hat.

Wie sehen Sie das? Würden Sie der Arbeitnehmerin frei geben?

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