02.12.2009

Urlaub – Resturlaub – Jahresende – Anordnung des Arbeitgebers

Frage: Ich habe noch soviel Resturlaub aus diesem Jahr und aus dem Jahr 2008. Jetzt will mein Arbeitgeber, dass ich ab morgen, den 03.12.2009, bis zum 08. Januar 2010 in Urlaub gehe. Darf er das anordnen?

Zusatzfrage: Künftig soll ich jedes Quartal einen Teil meines Urlaubs nehmen, aber nicht mehr als 3 Wochen auf einmal. Ist das rechtens? 
Antwort: Die grundsätzlichen Regelungen über Ihren Urlaub finden Sie im Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Dort ist Ihr Anspruch, die Dauer des Urlaubs und der Zeitpunkt geregelt. Im § 7 BurlG heißt es: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass Ihr Arbeitgeber den Urlaub festlegt und „nur“ Ihre Wünsche zu berücksichtigen hat. Wenn er also Urlaub anordnet, ist das grundsätzlich möglich. Zu beachten ist dabei, dass Ihr Arbeitgeber den Urlaub zusammenhängend zu gewähren hat, wovon hier aber auch auszugehen ist.

Also: Die Anordnung des Urlaubs von morgen bis zum 08. Januar 2010 ist in Ordnung.

Die weitere Anordnung, dass Sie künftig jedes Quartal Urlaub nehmen sollen, scheint mir zu unbestimmt zu sein. Theoretisch reicht es nach dieser Anordnung auch aus, wenn Sie einen Tag Urlaub nehmen. Den sollten Sie allerdings beantragen, da sie andernfalls der Anordnung Ihres Arbeitgebers nicht nachkommen.

Die Anweisung, nicht mehr als maximal 3 Wochen auf einmal Urlaub zu nehmen, ist rechtswidrig. Ihr Arbeitgeber muss jeden Einzelfall prüfen. Letztendlich ist diese Beschränkung möglich, wenn dringende betriebliche Belange, die Ihr Arbeitgeber nachweisen muss, einen verlängertem Urlaubswunsch Ihrerseits entgegenstehen. Eine pauschale Anweisung ist nicht möglich.

Ein Tipp: Ihr Urlaub dient Ihrer Erholung. Urlaub ist wichtig. Nehmen Sie ihn!

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