22.09.2009

Urlaubsanspruch bei Mini-Job

Zum Urlaubsanspruch von 400-€-Kräften hatte ich wieder einmal eine ganz typische Frage.
 
Darum geht es: Eine Büromitarbeiterin ist auf 400-€-Basis angestellt. Sie arbeitet an 2 Wochen im Monat 2 Tage und an 2 Wochen im Monat 3 Tage, jeweils 4 Stunden. Sie war der Auffassung, dass es insgesamt 40 Stunden im Monat wären. Außerdem meinte sie, dass sie keinen Arbeitsvertrag habe und fragte nach ihren Rechten.  
Antwort:
1. Fangen wir mit dem Einfachsten an: Ein mündlicher Arbeitsvertrag zählt genauso viel wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Häufig sind mündliche Verträge für Arbeitnehmer sogar günstiger, da keine entsprechenden „Fallen“ vereinbart werden können.

2. Die Arbeitnehmerin arbeitet natürlich auch nicht nur 40 Stunden, wie sie selber meint. 1 Monat besteht aus mehr als 4 Wochen. Wenn sie also in 4 Wochen 40 Stunden arbeitet, macht sie das in 28 Tagen. Der Monat besteht jedoch in der Regel aus 30 oder 31 Tagen. Auch hier sollten Sie genau aufpassen, dass Sie keine Stunden umsonst arbeitet.
Außerdem könnte dieses zum Überschreiten der 400-€-Grenze führen, was eine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit nach sich ziehen würde.

3. Und nun zum Urlaub: Es ist völlig unerheblich, wie viel Stunden pro Tag gearbeitet werden.

Zunächst ist der Urlaubsanspruch zu berechnen. Finden keine Tarifverträge Anwendung, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Danach stehen einem Arbeitnehmer bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage im Kalenderjahr Urlaub zu. In dem oben beschriebenen Fall arbeitet die Arbeitnehmerin 2 Tage, hat also 8 Tage pro Jahr Urlaub.

Die Berechnung: 2 Tage x 24 Tage : 6 Tage

Fazit: Auch 400-€-Kräfte haben Urlaubsanspruch!

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