20.05.2009

Urlaubsgewährung – dann sind Sie ein sozial vorrangiger Mitarbeiter

Nicht mehr lange, dann beginnt die Sommerurlaubszeit. Herrlich – wenn da nicht so manches Mal der Chef oder die lieben Kollegen wären.

Sorgen Sie im Vorfeld dafür, dass Sie Ihren Urlaub auch zu den von Ihnen beantragten Zeiten erhalten. Werden Sie bei der Urlaubsgewährung ein sozial vorrangiger Mitarbeiter.

Sie haben Anspruch auf Urlaub! Ihr Chef legt den Urlaub zwar fest, er muss aber Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen. 
Ihren beantragten Urlaub kann er nur ablehnen, wenn
•    dringende betriebliche Belange oder
•    Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die durch soziale Kriterien vorrangig sind, entgegenstehen.

Sozial vorrangig sind Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter dann, wenn deren  Urlaub z. B. mit Rücksicht auf
•    den Urlaub anderer Familienmitglieder,
•    die Schulferien der Kinder oder
•    aus gesundheitlichen Gründen
nicht zu anderen Zeiten genommen werden kann.

Wichtig:
Sie dürfen zudem bei der Urlaubsgewährung nicht wegen einer Teilzeit gegenüber Vollzeitkräften diskriminiert werden.

Hier 3 wichtige Tipps, damit Sie bei der Urlaubsgewährung ein sozial vorrangiger Mitarbeiter werden:

•    Wenn Sie Ihren Urlaub im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangen, ist er Ihnen zu  gewähren!
•    Einmal gewährter Urlaub kann nicht mehr gestrichen werden! Seien Sie also der Erste!
•    Sie dürfen nicht in jedem Jahr darauf verwiesen werden, im Sommer gar keinen Urlaub machen zu dürfen. Außerhalb der Schulferien ist okay, wenn andere Kollegen schulpflichtige Kinder haben. Aber bitteschön nicht jedes Jahr nur Urlaub in der Zeit von November bis März. Wehren Sie sich gegen solche Unverschämtheiten!

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