05.11.2010

Haben ältere Arbeitnehmer längere Urlaubsansprüche?

Freitag kam wieder einmal ein Mandant zu mir und behauptete steif und fest, dass er mit 58 Jahren doch wohl einen längeren Urlaubsanspruch habe, als seine Kollegen, die nicht einmal 30 sind. Ist das richtig? Jedenfalls handelt es sich um eine weit verbreitete Meinung. Nichts desto trotz ist sie grundsätzlich falsch! 
Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Jahresurlaub von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche vor. Dass ältere Arbeitnehmer einen längeren Urlaubsanspruch haben, ist darin nicht vermerkt! Es handelt sich also um ein typisches Gerücht, welches sind seit Jahrzehnten hält. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Sofern ich auch älteren Arbeitnehmern einen längeren Urlaub wünsche, würde ich entsprechende Regelungen für rechtswidrig erachten. Niemand darf wegen seines Alters diskriminiert werden. Würden ältere Arbeitnehmer pauschal mehr Urlaub erhalten als jüngere, wären letztere eindeutig diskriminiert. Nur, falls es einen sachlichen Grund für diesen längeren Urlaub gibt, könnte man darüber reden. Pauschal zu sagen, dass ältere Arbeitnehmer jedoch mehr Urlaub zur Erholung benötigen als junge, ist wohl nicht richtig.

Es gibt eine klage Aussage: Das Bundesurlaubsgesetz sieht für ältere Arbeitnehmer keine verlängerten Urlaubsansprüche vor!

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