15.02.2011

Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz – Urlaub und Krankheit

In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren, wann Sie Ihrem Chef „Nein!“ sagen können.

Heute: Urlaub und Krankheit 
Sie haben Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit und im Urlaub. Dieses Recht ist auch völlig unabhängig davon, ob Sie als

  • Arbeiter,
  • Angestellter,
  • kurzfristig Beschäftigter,
  • befristet Beschäftigter,
  • Teilzeitkraft,
  • Aushilfe,
  • Auszubildender

beschäftigt sind.

Von diesem Grundsatz gibt es nur 2 Ausnahmen:

  • Urlaub erhalten Sie erst ab einem vollen Monat Bestehens des Arbeitsverhältnisses und
  • eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Lassen Sie sich also insbesondere als Aushilfe nicht einreden, dass Sie keine Urlaubsansprüche hätten! Beantragen Sie Urlaub und lassen Sie ihn sich ordnungsgemäß gewähren.

Im Zweifel klagen Sie Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht ein!

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