In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren, wann Sie Ihrem Chef „Nein!“ sagen können.
Heute: Urlaub und Krankheit
Sie haben Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit und im Urlaub. Dieses Recht ist auch völlig unabhängig davon, ob Sie als
beschäftigt sind.
Von diesem Grundsatz gibt es nur 2 Ausnahmen:
Lassen Sie sich also insbesondere als Aushilfe nicht einreden, dass Sie keine Urlaubsansprüche hätten! Beantragen Sie Urlaub und lassen Sie ihn sich ordnungsgemäß gewähren.
Im Zweifel klagen Sie Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht ein!