Urlaub
Die Urlaubszeit ist für viele Arbeitnehmer die schönste Zeit des Jahres. Ihr Arbeitgeber wird das sicherlich anders sehen: Personalmangel und Überstunden sind keine Seltenheit, wenn im Sommer die Büros leer sind. Dennoch steht Ihnen Ihr Urlaub zu.
Doch können Sie auch in jedem Fall selbst entscheiden, wann Sie Ihren Urlaub antreten wollen? Wie verhält es sich mit der Beantragung von Sonderurlaub oder Bildungsurlaub? Wann verfallen Urlaubsansprüche und dürfen Urlaubstage in das neue Jahr übertragen werden? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen auf den folgenden Seiten.
Blog-News
Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung zur Abgeltung von Resturlaubsansprüchen schon wieder eingeschränkt. Ein Arbeitnehmer erkrankte im Jahr 2002. Sein Urlaubsanspruch betrug nach dem anzuwendenden Tarifvertrag 30 Tage.
Als wenn der Tod eines lieben Angehörigen noch nicht schlimm genug wäre. Die Erben haben keinen Anspruch, dass Ihnen der nicht genommene Urlaub ausbezahlt wird.
Das Arbeitsgericht Krefeld hat sich mit einer unerlaubten Selbstbeurlaubung eines Arbeitnehmers befassen müssen (Az.: 1 Ca 960/11).
Ein seit 18 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer hatte sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Auch hatte er bisher noch keine Abmahnung erhalten.
Urlaub kann verfallen!
18.08.2011
Wissen Sie, warum Sie Anspruch auf Urlaub haben? Damit Sie sich erholen können! Und deshalb haben Sie Ihren Urlaub auch im Kalenderjahr, also bis zum 31.12.2011 zu nehmen.
Bei Angestellten des öffentliches Dienstes und sonstigen Arbeitnehmern ist die Rechtslage relativ klar: Die Ansprüche auf eine bezahlte Freistellung ergeben sich aus § 616 BGB, beziehungsweise aus Tarifverträgen. Nach dem Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sie als Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von Ihrer Arbeitsleistung freizustellen, wenn Sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in Ihrer Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung verhindert sind.
Eine Arbeitnehmerin hat von Ihrem Mann eine Reise zu Weihnachten geschenkt erhalten. Sie arbeitet in einem Kindergarten. Dort besteht die Regelung, dass die Mitarbeiterinnen nur dann Urlaub erhalten, wenn der Kindergarten während der Ferienzeiten geschlossen ist. Und die geschenkte Reise soll ausgerechnet im Mai, also nicht in der Ferienzeit stattfinden.
Ein Arbeitnehmer ist seit ca. 5 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig. Er studiert am Wochenende Betriebswirtschaftslehre an einer Fernuniversität. Das Studium dauert noch ca. 2 Jahre und nun muss er auch ein Praktikum in einem Aufbaustudienzweig machen. Der Arbeitgeber verweigert allerdings einen unbezahlten Urlaub und so hat er sich überlegt, für das Praktikum Urlaub zu nehmen.
Ein Arbeitnehmer hat über Ostern Urlaub beantragt. Karfreitag und Ostermontag fallen in diese Zeit. Dies ist soweit auch kein Problem. Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer für diese Tage natürlich keinen Urlaub beantragen. Er erhält die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch weiterhin.
Das Bundesurlaubsgesetz beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Und auch die Fragen und Unsicherheiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in diesem Bereich besonders groß.
Hier ein aktuelles Problem: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers begann am 19.10.2010. Innerhalb der Probezeit wurde dem Arbeitnehmer nun zum 17.02.2011, also zu gestern, gekündigt. Wie viel Urlaubsansprüche hat der Arbeitnehmer nun nach dem Bundesurlaubsgesetz?
Heute gibt es wieder einmal ein spannendes Problem. Ein Arbeitnehmer befindet sich in Asien. Er ist dort für seinen deutschen Arbeitgeber tätig. Der Auslandsaufenthalt dauert noch länger an. Jetzt hat er erfahren, dass gestern seine Großmutter verstorben ist. Nach dem Arbeitsvertrag stehen ihm bei dem Versterben der Großeltern 2 Tage Sonderurlaub zu. Da er sich jetzt aber in Asien befindet, fragt er nach einem Rückkehrrecht nach Deutschland. Besteht so etwas? Kann er jetzt einfach seinen Urlaub abbrechen und zurückfliegen?
Wissen
Wer freut sich nicht auf seinen wohlverdienten Urlaub? Vielleicht planen Sie eine Reise in den Süden. Oder doch Balkonien? Auf jeden Fall ist Erholung angesagt! Umso schöner ist es, dass Sie sich in der Regel im Urlaub um Ihren Verdienst keine Gedanken machen müssen, da Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.
weiterlesenSo berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch
19.08.2009
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber) keinen Anspruch auf Urlaub haben. Dies ist falsch. Auch als Minijobber haben Sie einen Urlaubsanspruch.
weiterlesen
Streitigkeiten um Urlaub gehören zu den oftmals am heftigsten geführten Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob Ihnen Urlaub generell bzw. der beantragte Urlaub zusteht.
weiterlesenRechtshilfen
Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub
02.08.2010
Die „Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub“ beinhaltet zusätzlich zur Forderung selbst - Erklärungen und Tipps zu den folgenden Voraussetzungen, die für einen Anspruch auf Bildungsurlaub erfüllt sein müssen...
zum ProduktMustervorlage: Freistellung zur Stellensuche
02.08.2010
Wurden Sie entlassen, dann ist es für Sie besonders wichtig, so schnell wie möglich eine neue Arbeit zu finden. Allerdings müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten – diese Zeit haben Sie für die Jobsuche verloren. Abhilfe schafft § 629 BGB...
zum Produkt
Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...
zum ProduktUrteile
Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war schon seit mehr als 30 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Nach dem dort anwendbaren Tarifvertrag war sie mittlerweile ordentlich unkündbar. Im Anschluss an eine Kur beantragte die Mitarbeiterin zur weiteren Erholung noch 2 Wochen Urlaub. Wegen der angespannten Personalsituation wurde ihr Urlaubsantrag jedoch abgelehnt
weiterlesen„Je älter, desto mehr Urlaub“ geht nicht!
26.04.2011
Der Fall: In einem Einzelhandels-Tarifvertrag waren u. a. nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche geregelt. Danach besteht bei einer 6-Tage-Woche.
weiterlesenDer Fall: Ein Arbeitnehmer hatte eine Urlaubsabgeltung für Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2003 geltend gemacht. Er war seit 2004 ununterbrochen krank und konnte seinen Urlaub deswegen nicht nehmen.
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