Urlaub

Die Urlaubszeit ist für viele Arbeitnehmer die schönste Zeit des Jahres. Ihr Arbeitgeber wird das sicherlich anders sehen: Personalmangel und Überstunden sind keine Seltenheit, wenn im Sommer die Büros leer sind. Dennoch steht Ihnen Ihr Urlaub zu.

Doch können Sie auch in jedem Fall selbst entscheiden, wann Sie Ihren Urlaub antreten wollen? 
Wie verhält es sich mit der Beantragung von Sonderurlaub oder Bildungsurlaub? Wann verfallen Urlaubsansprüche und dürfen Urlaubstage in das neue Jahr übertragen werden? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

Wissen

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung?

19.08.2009

Wer freut sich nicht auf seinen wohlverdienten Urlaub? Vielleicht planen Sie eine Reise in den Süden. Oder doch Balkonien? Auf jeden Fall ist Erholung angesagt! Umso schöner ist es, dass Sie sich in der Regel im Urlaub um Ihren Verdienst keine Gedanken machen müssen, da Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.

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So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch

19.08.2009

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber) keinen Anspruch auf Urlaub haben. Dies ist falsch. Auch als Minijobber haben Sie einen Urlaubsanspruch.

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Das sind die Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs

19.08.2009

Streitigkeiten um Urlaub gehören zu den oftmals am heftigsten geführten Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob Ihnen Urlaub generell bzw. der beantragte Urlaub zusteht.

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Diesen Urlaubsanspruch haben jugendliche Arbeitnehmer

19.08.2009

Allgemein ist Ihr Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Danach haben Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Allerdings bezieht sich dieser Anspruch auf eine Sechs-Tage-Woche. Gilt in Ihrem Betrieb lediglich eine Fünf-Tage-Woche, reduziert sich Ihr gesetzlicher Anspruch demnach auf 20 Tage. Häufig finden sich aber auch weitergehende Regelungen in Tarifverträgen oder Ihrem Arbeitsvertrag.

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Schwangere Arbeitnehmerinnen haben einen besonderen Urlaubsanspruch

19.08.2009

Haben Sie als Arbeitnehmerin bei Antritt Ihres Mutterschutzes noch einen Anspruch auf Resturlaub, so bleibt dieser nach § 17 Satz 2 erhalten. Vielmehr haben Sie die Wahl, ob Sie den Urlaub noch im laufenden oder erst im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen wollen.

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Diesen besonderen Urlaubsanspruch gibt es für schwerbehinderte Arbeitnehmer

19.08.2009

Zusätzlich zu dem allgemeinen Anspruch erhalten schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 125 SGB IX pro Kalenderjahr fünf zusätzliche Urlaubstage. Voraussetzung für den Anspruch auf die zusätzlichen Urlaubstage ist jedoch der Nachweis von einem Behinderungsgrad von mindestens 50%.

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Dürfen Sie im Urlaub einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen?

18.08.2009

Arbeitnehmer haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen Mindestanspruch von 24 Tagen Urlaub pro Kalenderjahr. Sinn des Urlaubsanspruches ist die Erholung von den Arbeitsbelastungen. Laut § 8 BUrlG dürfen Sie als Arbeitnehmer während Ihrer Urlaubszeit grundsätzlich keine, dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Handelt es sich also um eine entgeltliche Tätigkeit, die Ihrer Erholung entgegensteht, dürfen Sie diese in der Regel nicht ausführen.

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Unter welchen Umständen kann Ihr Resturlaub finanziell abgegolten werden?

18.08.2009

Der Kerngedanke des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist die Erholung der Arbeitnehmer von den beruflichen Belastungen. Insoweit haben Sie einen Anspruch, Ihren Urlaub auch in Form von Freizeit zu nehmen. Eine finanzielle Abgeltung Ihres Urlaubsanspruches widerspricht dagegen dem Sinn und Zweck des BurlG. Eine entsprechende Zahlung durch Ihren Arbeitgeber wäre demzufolge auch nach § 134 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nichtig.

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Unter welchen Umständen können Sie Ihren Urlaub in das folgende Jahr übertragen?

18.08.2009

Natürlich kann der Urlaub nie lang genug sein. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie als Arbeitnehmer den Ihnen zustehenden Urlaub nicht im entsprechenden Jahr in Anspruch nehmen können. Doch was passiert mit Ihren restlichen Urlaubstagen?

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Haben Sie auch nach Kündigung durch Ihren Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch?

18.08.2009

Als Arbeitnehmer haben Sie nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Erholungsurlaub. Soweit Ihr Arbeitsvertrag oder eventuelle Tarif- bzw. Betriebsvereinbarungen keine abweichenden Bestimmungen beinhalten, beträgt Ihr gesetzlicher Anspruch nach § 3 BUrlG 24 Werktage pro Kalenderjahr. Wichtig: Die Berechnung basiert auf der Gesamtanzahl von sechs Werktagen pro Kalenderwoche. Arbeiten Sie lediglich an fünf Werktagen, reduziert sich Ihr Anspruch auf 20 Werktage.

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Blog-News

Übertragung von Resturlaub wieder eingeschränkt

18.12.2011

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung zur Abgeltung von Resturlaubsansprüchen schon wieder eingeschränkt. Ein Arbeitnehmer erkrankte im Jahr 2002. Sein Urlaubsanspruch betrug nach dem anzuwendenden Tarifvertrag 30 Tage.

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Achtung: Keine Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

25.09.2011

Als wenn der Tod eines lieben Angehörigen noch nicht schlimm genug wäre. Die Erben haben keinen Anspruch, dass Ihnen der nicht genommene Urlaub ausbezahlt wird.

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Eigenmächtiger Urlaubsantritt – Kündigung möglich!

22.09.2011

Das Arbeitsgericht Krefeld hat sich mit einer unerlaubten Selbstbeurlaubung eines Arbeitnehmers befassen müssen (Az.: 1 Ca 960/11).

Ein seit 18 Jahren beschäftigter Arbeitnehmer hatte sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Auch hatte er bisher noch keine Abmahnung erhalten.

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Rechtshilfen

Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub

02.08.2010

Die „Mustervorlage: Forderung nach Bildungsurlaub“ beinhaltet zusätzlich zur Forderung selbst - Erklärungen und Tipps zu den folgenden Voraussetzungen, die für einen Anspruch auf Bildungsurlaub erfüllt sein müssen...

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Mustervorlage: Freistellung zur Stellensuche

02.08.2010

Wurden Sie entlassen, dann ist es für Sie besonders wichtig, so schnell wie möglich eine neue Arbeit zu finden. Allerdings müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten – diese Zeit haben Sie für die Jobsuche verloren. Abhilfe schafft § 629 BGB...

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Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

02.08.2010

Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...

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Urteile

Eigenmächtiger Urlaubsantritt führt nicht immer zur Entlassung

26.04.2011

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin war schon seit mehr als 30 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Nach dem dort anwendbaren Tarifvertrag war sie mittlerweile ordentlich unkündbar. Im Anschluss an eine Kur beantragte die Mitarbeiterin zur weiteren Erholung noch 2 Wochen Urlaub. Wegen der angespannten Personalsituation wurde ihr Urlaubsantrag jedoch abgelehnt

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„Je älter, desto mehr Urlaub“ geht nicht!

26.04.2011

Der Fall: In einem Einzelhandels-Tarifvertrag waren u. a. nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche geregelt. Danach besteht bei einer 6-Tage-Woche.

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Verfallen Urlaubsansprüche nun so gut wie nicht mehr?

22.12.2010

Der Fall: Ein Arbeitnehmer hatte eine Urlaubsabgeltung für Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2003 geltend gemacht. Er war seit 2004 ununterbrochen krank und konnte seinen Urlaub deswegen nicht nehmen.

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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.