22.11.2010

Keine Pflicht zur Angabe des Urlaubsorts

Nicht mehr lange, dann beginnt schon der Weihnachtsurlaub. Soeben erreichte mich eine Frage einer Mandantin. Sie möchte am 29. November für 1 Woche in die Dominikanische Republik fliegen. Ich habe ihr davon abgeraten, da die hoch ansteckende Cholera aus Haiti nun auch im Nachbarland angekommen ist. Aber das ist gar nicht das Problem.

Zurück zum Arbeitsrecht: Ihr Chef verlangt nun, dass sie ihm die Adresse ihres Urlaubsorts angibt, damit er sie ständig erreichen kann.

 
Zwar ist das Urlaubsziel so weit entfernt, dass er ohnehin nicht auf eine vorzeitige Rückkehr pochen könnte, der Arbeitnehmerin geht es aber um das Grundsätzliche. Ist sie verpflichtet, den Urlaubsort ihrem Arbeitgeber zu nennen? Gehört das nicht zum Kernbereich der Privatsphäre?

Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es dafür nicht. Es gibt aber im Entgeltfortzahlungsgesetz eine Regelung, nach dem Sie Ihrem Arbeitgeber im Falle der Arbeitsunfähigkeit im Ausland die Adresse sofort mitteilen müssen.

Was bedeutet das aber im Umkehrschluss? Falls Sie ihm tatsächlich erst im Falle der Krankheit den Urlaubsort mitzuteilen haben, müssen Sie dieses grundsätzlich also nicht.

Ihren Arbeitgeber geht es nichts an, wo Sie Ihren Urlaub verbringen! Sie müssen ihm den Urlaubsort nicht mitteilen.

P.S.: Das führt natürlich zur nächsten Frage, ob die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat, wenn sie tatsächlich an der Cholera in der DomRep erkrankt. Doch dazu morgen mehr.

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