14.04.2009

Lassen Sie Ihren Urlaub nicht verfallen

Kurz vor den Osterferien habe ich einem Zeitungsredakteur ein Interview gegeben. Da das Thema des Verfalls von Urlaubsansprüchen immer wieder aktuell ist, hat er mir erlaubt, Teile dieses Interviews hier ebenfalls zu veröffentlichen. Hier der 2. Teil: 
Redakteur U.: Was ist eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückgerufen wird. Verfallen dann seine Urlaubstage?

Antwort Rechtsanwalt S.: Eindeutig nicht. Aber schon der Rückruf aus dem Urlaub ist nicht ganz unproblematisch. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Gewährung von Urlaub geeinigt, sind beide daran gebunden.

U.: Also darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gar nicht aus dem Urlaub zurückkommen lassen? Und als Folgefrage: Wenn Urlaub einmal gewährt wurde, kann der Arbeitgeber ihn wieder streichen?

S.: Nein, beides darf der Arbeitgeber nicht. Auch wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist oder mehr oder weniger freiwillig vorzeitig aus dem Urlaub zurückkehrt, verfällt der Urlaub nicht. Selbstverständlich kann er später im Jahr die Tage nehmen.

U.: Aber es gibt doch einen Verfall von Urlaubstagen, oder?

S.: Ja, das ist richtig. Ein Arbeitnehmer muss am Jahresende aufpassen. Er hat seinen gesamten Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen.

U.: Und wenn er das nicht schafft?

S.: Wichtig ist, dass er nachweisbar einen Urlaubsantrag stellt, der vom Arbeitgeber abgelehnt wird. Dann ist eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Dies gilt übrigens auch, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen, beispielsweise einer Krankheit, den Urlaub nicht nehmen konnte. In diesem Fall muss er natürlich keinen Urlaubsantrag stellen.

U.: Und wann kann der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag ablehnen?

S.: Das kann er nur bei Vorliegen von dringenden betrieblichen Gründen oder wenn andere Arbeitnehmer ebenfalls zeitgleich Urlaub haben möchten, aber sozial schützenswerter sind.

U.: Vielen Dank für das Interview.

S.: Gerne. Ich hoffe, dass ich zur Aufklärung über das nicht immer ganz einfache Urlaubsrecht beitragen konnte.

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