„Wie viel Geld bekomme ich eigentlich während meines Urlaubs?“ – So lautet eine immer wieder gern gestellte Frage. Hier finden Sie die Antwort:
Während des Urlaubs erhalten Sie Ihr Gehalt in voller Höhe weiter. So steht es auch in § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das gilt jedenfalls für das Grundgehalt und einige andere Vergütungsbestandteile. Es gibt allerdings auch Vergütungsbestandteile, die bei der Berechnung des Urlaubsentgelts keine Rolle spielen, wie Überstundenvergütungen.
Etwas anderes ist das zusätzliche Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt. Es ist also eine über das Urlaubsentgelt hinausgehende Bezahlung, die durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart ist. Gibt es keine solche Vereinbarung, besteht auch kein Anspruch.
Das Gehalt, das während des Urlaubs gezahlt werden muss, orientiert sich an dem vor dem Urlaub durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt. Bei einem festen Monatsgehalt ist das einfach. Anders sieht es aus, wenn Sie schwankende Monatslöhne haben. Dann wird bei der Berechnung der erzielte Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn zugrunde gelegt.
Tritt während der 13 Wochen oder des Urlaubs eine dauerhafte Verdiensterhöhung ein, muss Ihr Arbeitgeber das Urlaubsentgelt vollständig auf der Grundlage des erhöhten Verdienstes berechnen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG). Lohnerhöhungen wirken sich also rückwirkend auf Ihr Urlaubsentgelt aus.
Verdienstkürzungen bleiben hingegen außer Betracht (§ 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Das heißt: Ein reduziertes Gehalt wegen Kurzarbeit, betrieblicher Arbeitsausfälle sowie ein unverschuldetes Arbeitsversäumnis, beispielsweise wegen Krankheit, finden keine Berücksichtigung.
Fragen Sie im Zweifel im Lohnbüro oder bei Ihrem Betriebsrat nach. Im Zweifel lassen Sie sich Ihr Urlaubsentgelt nochmals berechnen.