08.08.2009

Urlaub – Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet

Am 29. Juli hatte ich einen Blog zum Thema Lohnerhöhung und Gleichbehandlung geschrieben.

Das Thema Gleichbehandlung möchte ich noch einmal aufgreifen und Ihnen von folgendem Fall berichten:

Ein Kaufhaus hatte im Jahr 2007 bei dem Verkauf von Konzertkarten jeder Karte einen Payback-Coupon im Wert von 500 Punkten angehängt. Die Punkte entsprachen einem Wert von 5 € und durften jeweils einmal eingelöst werden. Nun kam eine Arbeitnehmerin auf folgende Idee: Sie reichte den Coupon 25 x ein. 
Daraufhin wurde ihr gekündigt. Auch bei anderen Mitarbeitern bemerkte die Arbeitgeberin bis zu 50 Gutschriften der 500 Punkte auf deren Payback-Karten. Allerdings beließ sie es bei 11 Mitarbeitern bei einer Verwarnung. Die gekündigte Verkäuferin klagte daraufhin.

Das hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 10.09.2008, Az.: 6 Sa 384/08) gab ihr Recht. Die Arbeitgeberin hätte die Arbeitnehmerin vor Ausspruch der Kündigung abmahnen müssen. Dadurch, dass sie andere Mitarbeiterinnen wegen des Prämienbetruges lediglich verwarnte, brachte sie letztendlich zum Ausdruck, dass die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für sie nicht unzumutbar ist. Eine Ungleichbehandlung wäre hier nur möglich gewesen, wenn sachliche Differenzierungsgründe für die Arbeitgeberin vorgelegen hätten.

Fazit: Ein Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer gleich behandeln. Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie stets prüfen, ob andere Arbeitnehmer genauso wie Sie behandelt wurden.Es ist Urlaubszeit. Das merke ich auch an den Fragestellungen meiner Mandanten.

Frage: Ich bin während meines Urlaubs krank geworden. Verlängert die Krankheit meinen Urlaub?

Antwort: Nein. Sie dürfen Ihren Urlaub nicht eigenmächtig um die Krankheitstage verlängern. Die Urlaubstage gehen Ihnen aber nicht verloren. Sie können sie zu einer anderen Zeit nehmen. Denken Sie aber immer daran, sich die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigen zu lassen. Dies gilt insbesondere während des Urlaubs!

Frage: Ich habe Urlaub beantragt und auch gewährt bekommen. Daraufhin habe ich eine Flugreise gebucht. Nun will mein Arbeitgeber, dass ich den Urlaub verschiebe. Darf er das?

Antwort: Nein. Ein einmal gewährter Urlaub darf nicht widerrufen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie zu der Auffassung gelangen, dass Sie im Betrieb tatsächlich unverzichtbar sind und wirklich arbeiten wollen, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass er Ihnen die entstandenen Reisekosten ersetzt.

Frage: Ich bin als 400-€-Kraft tätig. Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?

Antwort: Ja! Natürlich haben Sie Anspruch auf Urlaub, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, aber natürlich nur anteilig.

Frage: Ich bin im Ausland erkrankt. Was muss ich nun tun?

Antwort: Das ist in § 5 Abs. 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt. Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber sofort die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtlichte Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort mitzuteilen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, auch Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Kehren Sie in das Inland zurück, so müssen Sie dieses wiederum Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse unverzüglich anzeigen. Günstig ist es stets, auch von einem ausländischen Arzt ein Arbeitsunfähigkeitsattest vorlegen zu können.

Frage: Kann mein Chef mich während meines Urlaubs kündigen?

Antwort: Ja, das ist möglich. Passen Sie vor allen Dingen auf die 3-Wochen-Frist nach dem Kündigungsschutzgesetz auf. Gegen eine Kündigung müssen Sie binnen dieser 3 Wochen gerichtlich vorgehen. Die Frist läuft auch während Ihres Urlaubs!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Anlagen zur Betriebsvereinbarung: Das sollten Sie wissen

Wann empfiehlt es sich, zusätzliche Anlagen zu einer Betriebsvereinbarung aufzunehmen? Welche Rechtswirkungen entfalten diese? Wie können Anlagen geändert und verabschiedet werden? Worauf ist in diesem Fall ganz besonders zu... Mehr lesen

23.10.2017
Psychische Belastungen und Erkrankungen von Arbeitnehmern

Immer häufiger kommen psychische Belastungen unter Arbeitnehmern vor. Häufig sind es gerade die engagiertesten Kollegen, die Probleme bekommen. Mitarbeiter mit hohem persönlichem Engagement sind besonders gefährdet, ebenso wie... Mehr lesen