15.01.2010

Urlaub – Urlaubsanspruch – Urlaubsberechnung

Vorgestern hat eine Userin zur Berechnung des Urlaubsanspruchs folgende Frage gestellt: „Hallo. Ich bin am 19.07.09 auf meiner Arbeitsstelle angefangen und man sagte mir heute, mein Urlaubsanspruch betrüge 27 Tage, da ich einen Jahresvertrag habe. Deshalb würde mein Urlaub für das Jahr meines Vertrages berechnet. Ist das so richtig?“ 
Antwort
: Verstehe ich Ihre Frage richtig, dass Sie nun Ihren vollen Urlaubsanspruch erhalten? Da haben Sie aber Glück. Gesetzlich sieht das anders aus: Ihren vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie erst nach einem 6-monatigen Bestehen Ihres Arbeitsverhältnisses. So steht es in § 4 des Bundesurlaubsgesetzes.

Anspruch auf jeweils 1/12 Ihres Urlaubs haben Sie für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses

  • für Zeiten, in denen Sie wegen dieser Wartezeit keinen vollen Urlaubsanspruch erwerben,
  • wenn Sie vor dieser 6-monatigen Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden oder
  • wenn Sie nach der erfüllten Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheiden.

In Ihrem Fall haben Sie somit für 5 volle Monate Anspruch auf jeweils 1/12 Ihres Urlaubs. Der Juli zählt hierbei nicht mit, da es sich um keinen vollen Monat handelt. Sie haben am 19. Juli 2009 die Arbeit erst aufgenommen.
Wichtig: Abweichende Regelungen können in Tarifverträgen stehen. Eventuell findet sich dort ein Passus, dass Ihnen tatsächlich der komplette Jahresanspruch zusteht. Gesetzlich ist es aber nicht so.

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