19.08.2009

Urlaubsentgelt – das ist Ihr Anspruch

Möchten Sie einmal wieder Urlaub nehmen? Und: Fragen Sie sich wie immer, wie viel Geld Sie für jeden Urlaubstag bekommen? Und was ist mit Ihrem zusätzlichen Urlaubsgeld?
 Hier das Wichtigste für Sie in Kürze zusammengefasst:

  1. Die gesetzliche Berechnung Ihres Urlaubsentgelts steht im § 11 Bundesurlaubsgesetz. Danach errechnet sich Ihre Bezahlung nach dem durchschnittlichen Verdienst, den Sie in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn Ihres Urlaubs hatten.

    Beispiel: Sie haben in den letzten 13 Wochen 1.000,00 Euro verdient und 20 Tage gearbeitet. Demnach erhalten Sie 50,00 Euro pro Urlaubstag (1.000 Euro dividiert durch 20 Tage).

  2. Es ist für Ihr Entgelt unerheblich, wie lange Sie an dem Urlaubstag gearbeitet hätten.
  3. Ihr Arbeitgeber berücksichtigt bei der Berechnung des durchschnittlichen Verdienstes auch Vergütungen für Bereitschaftszeiten, leistungsabhängige Provisionen, Akkordlöhne und Prämien. Nicht dazu gehören allerdings Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen, Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Gratifikationen und Zuschläge für Überstunden und Mehrarbeit.
  4. Gesetzlich steht Ihnen das Urlaubsentgelt vor Urlaubsantritt zu!

  5. Urlaubsgeld wird zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahlt. Ihr Arbeitgeber muss es aber nur dann zahlen, wenn Sie einen Anspruch darauf haben. Ein solcher Anspruch kann sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag ergeben.

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