17.01.2010

Urlaubssperre

Frage: „Meine Frau hat Ihrer Chefin im November 2009 mitgeteilt, dass sie ab dem 06.02.2010 gerne 2 Wochen Urlaub hätte. Diese sagt, es sei in Ordnung. Am 29.12.2009 wurde der Urlaubsantrag eingereicht. Ab dem 29.11.2009 hing für alle Kollegen sichtbar der Urlaubsplan 2010 aus. Ab dem 01.01.2010 wurde nun bekannt gegeben, dass für den Zeitraum von 4 Wochen eine Urlaubssperre aus wichtigen betrieblichen Gründen verhängt wird. Wir wollen aber am 06.02.2010 unsere Reise antreten. Muss meine Frau nun Ihr Urlaubsgesuch erneut einreichen, oder gilt der bisher genehmigte Urlaub mit Wirkung vom 06.02.2010? Wie sollen wir uns weiter verhalten, da wir natürlich alles bereits im Jahr 2009 für das Jahr 2010 gebucht haben?“ 

Antwort: Rechtlich ist die Situation eindeutig: Einmal gewährter Urlaub kann nicht wieder aufgehoben werden. Dies gilt erst recht nicht einseitig für den Arbeitgeber. Hat die Chefin Ihrer Frau den Urlaub genehmigt, können Sie auch die Reise antreten.

Aber: Kann Ihre Frau auch beweisen, dass der Urlaub genehmigt wurde? Bitte prüfen Sie dies. Unabhängig von rechtlichen Fragen ist es auch eine Frage des Miteinanders im Betrieb. Ihre Frau sollte auf jeden Fall mit ihrer Chefin noch einmal sprechen und ihr deutlich machen, dass Sie eine teure Reise gebucht haben.

Tipp: Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie auch bei dem zuständigen Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Dies empfehle ich Ihnen sogar, wenn Ihre Frau nicht beweisen kann, dass der Urlaub genehmigt wurde. Sie sollte nicht einfach der Arbeit fernbleiben.

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