11.06.2010

WM und Arbeitsrecht – Urlaubsanspruch für WM-Spiele

Endlich, die Fußballweltmeisterschaft in Südafrika beginnt. Damit Sie auch arbeitsrechtlich gut gewappnet sind, lesen Sie hier in einer kleinen Reihe das Wichtigste für Fußballfans zur WM.

Heute: Urlaubsanspruch für WM-Spiele 

Glücklicherweise liegen Deutschland und Südafrika in einer Zeitzone. Deshalb finden die meisten Spiele abends statt, wenn viele Arbeitnehmer frei haben. Manche müssen trotzdem arbeiten und haben vergessen, dass die WM vor der Tür steht.
Können Sie für einzelne Spiele Urlaub beantragen?

Es gelten die normalen Urlaubsregelungen. Sie können Urlaub beantragen und Ihr Arbeitgeber hat Ihre Urlaubswünsche bei der Festlegung des Urlaubs zu berücksichtigen. Müssen Sie also am Sonntag arbeiten und beantragen nun Urlaub für das Spiel Deutschland gegen Australien, hat Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Urlaub zu gewähren, mit zwei Ausnahmen:

  • Wenn dringende betriebliche Belange oder
  • Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, ihm entgegenstehen.

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen den Urlaub nicht gewährt, sollten Sie auf keinen Fall der Arbeit fern bleiben. Dies kann zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung führen.

Besser ist es, Sie versuchen den Urlaub durch eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht zu erwirken. Das ist natürlich bis Sonntag nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Wichtig: Das Bundesurlaubsgesetz sieht keinen stundenweisen Urlaub, sondern nur ganze Urlaubstage vor!

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