01.07.2009

Arbeitszeugnisse Teil 2 – Die Zeugnisarten und ein Muster für ein gutes Zeugnis

Sie haben Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. In diesem Zeugnis steht nur Ihr Name und die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Geburtsdatum und Anschrift dürfen nur aufgenommen werden, wenn Sie damit einverstanden sind.

Beispiel:
„Herr Atze Arbeiter war vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2009 als Mitarbeiter in der Versandabteilung bei uns tätig.“ 
Bei einem qualifizierten Zeugnis, das Sie nach ca. 3 Beschäftigungsmonaten verlangen können, werden zusätzlich Bewertungen Ihrer
•    Leistung und
•    Führung
aufgenommen.

Muster für ein „gutes“ Zeugnis:

Briefkopf AG

Zeugnis

Herr Anton Muster war vom 01. Februar 2006 bis zum 31. Mai 2009 bei uns beschäftigt.

Zu seinen Aufgaben zählten: …  

Seine Leistungen waren gut und haben unseren Erwartungen und Anforderungen stets voll entsprochen.

Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Kunden war vorbildlich.

Er hielt sein Fachwissen stets auf dem Laufenden und übernahm bereitwillig zusätzliche Aufgaben, wenn die Situation dies erforderte.

Er ist ein Mitarbeiter, der stets gleich intensiv arbeitete.

Er hat eine gute Auffassungsgabe und kann Probleme schnell lösen.

Her Muster war bereit, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig Aufgaben zu planen und durchzuführen.

Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen. Wir bedauern dies sehr und bedanken uns für die langjährige und erfolgreiche Tätigkeit und wünschen ihm für die Zukunft beruflich und privat alles Gute.

31. Mai 2009

Unterschrift

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Outsourcing

Entscheidet sich der Arbeitgeber, bestimmte Betriebsaufgaben nicht mehr selbst zu betreiben, sondern von Externen erledigen zu lassen, spricht man von Auslagerung bzw. Outsourcing. Paradebeispiel ist die Buchhaltung, die oft nicht... Mehr lesen

23.10.2017
Befristeter Arbeitsvertrag läuft während Krankheit aus – Was ist mit den Überstunden?

Auch im öffentlichen Dienst werden fast ausschließlich nur noch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. In einem Fall war es so, dass der Arbeitgeber mündlich häufiger zugesichert hatte, dass der Vertrag verlängert werden... Mehr lesen