02.07.2009

Arbeitszeugnisse Teil 3 – Die Formalien eines Zeugnisses und ein Muster für ein befriedigendes Zeugnis

Ein Zeugnis müssen Sie immer schriftlich bekommen. Ihr Chef muss es auf sauberem Geschäftspapiere ohne Ausfüllung des Anschriftenfeld erstellen.

Das Geburtsdatum und die Adresse werden nur aufgenommen, wenn Sie es verlangen. 
Natürlich muss das Zeugnis auch von dem zuständigen Personalleiter oder dem Chef oder Geschäftsführer selber unterschrieben sein. Wenn die Unterschrift nicht lesbar sein sollte, ist auch eine zusätzliche Namensangabe in Maschinenschrift erforderlich.

Das Zeugnis darf nur dann geknickt sein, wenn Sie trotzdem saubere und ordentliche Kopien fertigen können.

Muster für ein „befriedigendes“ Zeugnis:

Briefkopf AG

Zeugnis

Herr Anton Muster war vom 01. Februar 2006 bis zum 31. Mai 2009 bei uns beschäftigt.

Zu seinen Aufgaben zählten: …

Seine Leistungen waren zufriedenstellend und übertrafen unsere Erwartungen und Anforderungen.

Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Kunden war einwandfrei.

Er war für die Position geeignet und wickelte sein Fachwissen fort.

Er zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative. Wir schätzten die stetige Mitarbeit, mit der wir zufrieden waren. Er kann auftretende Probleme zutreffend lösen und übernahm Verantwortung.

Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers endet aus betriebsbedingten Gründen. Wir wünschen für die Zukunft alles Gute.

31. Mai 2009

Unterschrift

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