03.07.2009

Arbeitszeugnisse Teil 4 – Der Aufbau für ein Zeugnis und ein Muster für ein ausreichendes Zeugnis

Ein Zeugnis sollte mindestens folgendermaßen aufgebaut sein:

1. Die Aufzählung der Tätigkeiten

Nachdem Ihr Name und Ihre Beschäftigungszeiten genannt werden, sollten Ihre Tätigkeiten genau und ausführlich beschrieben werden. Denken Sie stets daran, dass Ihr Zeugnis vollständig sein muss. 
2. Die Leistungs- und Führungsbeurteilung

Dann folgen mindestens ein Satz zur Leistungsbeurteilung und ein Satz zur Führungsbeurteilung.

Beispiel:
„Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein Verhalten zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war vorbildlich.“

Bei der Führungsbeurteilung geht es um das Verhalten Ihrer Mitarbeiter gegenüber Vorgesetzten, der Geschäftsleitung, Kunden und Kollegen.

3. Die Schlussformel

Beispiel:
„Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen. Wir bedauern dies sehr und bedanken uns für die langjährige und erfolgreiche Tätigkeit und wünschen ihm für die Zukunft beruflich und privat alles Gute.“

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben Sie allerdings keinen Anspruch auf eine Schlussformulierung.

Muster für ein „ausreichendes“ Zeugnis:

Briefkopf AG

Zeugnis

Herr Anton Muster war vom 01. Februar 2006 bis zum 31. Mai 2009 bei uns beschäftigt.

Zu seinen Aufgaben zählten: …

Er bemühte sich stets, seine Aufgaben zu erfüllen.

Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war höflich und korrekt.

Er brachte die Voraussetzungen für diese Position mit und bemühte sich, sein Fachwissen auf dem Laufenden zu halten. Er hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen. Er ist starkem Arbeitsanfall im Wesentlichen gewachsen und übernahm Verantwortung, so weit es erforderlich war.

Der Arbeitnehmer scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg.

31. Mai 2009

Unterschrift

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