01.12.2011

Gefälschtes Arbeitszeugnis – Schadenersatz für den Arbeitgeber?

Ein Arbeitnehmer hatte sein Arbeitszeugnis gefälscht. Er hatte sich selbst zum Diplom-Ingenieur gemacht, obwohl er tatsächlich diese Qualifikation nicht hatte. Als er mit dem Zeugnis eingestellt wurde, merkte die Arbeitgeberin jedoch schnell, dass etwas nicht stimmte. Sie hielt die Arbeitsleistungen für mangelhaft.  
Als der Schwindel aufflog, kündigte sie das Arbeitsverhältnis und verlangte von dem Arbeitnehmer die von ihr gezahlten Lohnkosten, Lohnnebenkosten und die Kosten für den Dienstwagen zurück – immerhin über 13.000 €!

Das machte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aber nicht mit (Urteil vom 24.08.2011, Az.: 15 Sa 980/11).
Hier hat der Arbeitnehmer über seine Qualifikation getäuscht. Er ist aber weder aus bereicherungsrechtlichen Gründen noch aus Gründen des Schadenersatzes verpflichtet, die Vergütung zurückzuerstatten. Letztendlich hatte er für sein Geld gearbeitet.

Doch Vorsicht: Wäre ein weitergehender Schaden entstanden, hätte der Arbeitnehmer zahlen müssen. Wären also durch sein Verhalten Fehler entstanden, hätte es für ihn schnell teuer werden können. Also: Hände weg von einer Zeugnisfälschung!

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