Das Thema Geheimcode in Zeugnissen ist geradezu legendär. Literatur dazu füllt ganze Regalwände. Als Arbeitnehmer müssen Sie streng darauf achten, dass Ihr Arbeitgeber nicht absichtlich oder versehentlich Formulierungen verwendet, die für Sie nachteilig sind.
Problematisch ist nicht immer das, was im Zeugnis steht, sondern oftmals das, was weggelassen wird. Denn fehlende Hinweise auf branchenübliche Zeugnisinhalte oder Zeugnisformulierungen können durchaus als Geheimcode gewertet werden. Zukünftige Arbeitgeber würden diese Hinweise erwarten, und es könnte als Hinweis auf das Fehlen dieser Eigenschaften gewertet werden, wenn sie nicht erwähnt sind.
Bei Mitarbeitern, die auch kassieren sollen, kann der fehlende Hinweis auf Ehrlichkeit ein Signal sein, dass es eben mit dieser Ehrlichkeit Probleme gab.
Arbeitgeber dürfen im Zeugnis keine Formulierungen verwenden oder Inhalte auslassen, die indirekt eine schlechte Bewertung des Arbeitnehmers darstellen (BAG vom 12.08.2008, Az. 9 AZR 632/07). Geklagt hatte in dem Fall ein Journalist. Er vermisste den branchenüblichen Hinweis auf Stressresistenz und Belastbarkeit in seinem Zeugnis und bekam Recht. Das Zeugnis musste angepasst werden.
Das bedeuten übliche Zeugnisformulierungen | |
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Formulierung | Bedeutung / Anmerkung |
Übliche Bewertungsskala | |
Er hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. | Sehr gute Leistungen |
Er hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. | Überdurchschnittlich gute Leitungen |
Er hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt oder Er hat seine Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt |
Durchschnittliche, befriedigende Leistungen |
Er hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt | Unterdurchschnittliche, aber noch ausreichende Leistungen |
Er hat seine Aufgaben insgesamt / zum großen Teil zu unserer Zufriedenheit erledigt oder Er hat seine Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt oder Er hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. |
Mangelhafte Leistungen |
Beispiele für weitere Klauseln | |
Das Verhalten von Herrn X gab zu Beanstandungen keinen Anlass. | Unterdurchschnittliche Bewertung. Arbeitgeber ist für Richtigkeit beweispflichtig. |
Sein Verhalten war höflich und korrekt. | Durchschnittliche Bewertung |
Wir haben ihn als … kennen gelernt. | Die genannte Eigenschaft fehlt. |
Bescheinigung von Pünktlichkeit ohne weitere Hinweise auf Zuverlässigkeit. | Der Arbeitnehmer war zwar pünktlich, sonst aber unzuverlässig. |
Hinweis auf Ehrlichkeit | Immer wenn man wegen der Stellung des Arbeitnehmers eine besondere Herausstellung der Ehrlichkeit erwarten darf und dieser Hinweis fehlt, kann das ein Zeichen für Unehrlichkeit sein. |
Herr Meier ist fleißig. | Dieser Hinweis kann den Eindruck erwecken, Herr Meier bemühe sich zwar, sei aber dabei nicht wirklich erfolgreich. |
Fehlender Hinweis auf Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden, Vorgesetzten, Geschäftspartnern | Hinsichtlich des Umgangs mit der nicht genannten Gruppe gab es Probleme. |