Wissen

12.08.2009

Das hat es mit dem Geheimcode in Zeugnissen auf sich

Das Thema Geheimcode in Zeugnissen ist geradezu legendär. Literatur dazu füllt ganze Regalwände. Als Arbeitnehmer müssen Sie streng darauf achten, dass Ihr Arbeitgeber nicht absichtlich oder versehentlich Formulierungen verwendet, die für Sie nachteilig sind.

Problematisch ist nicht immer das, was im Zeugnis steht, sondern oftmals das, was weggelassen wird. Denn fehlende Hinweise auf branchenübliche Zeugnisinhalte oder Zeugnisformulierungen können durchaus als Geheimcode gewertet werden. Zukünftige Arbeitgeber würden diese Hinweise erwarten, und es könnte als Hinweis auf das Fehlen dieser Eigenschaften gewertet werden, wenn sie nicht erwähnt sind.

Beispiel:

Bei Mitarbeitern, die auch kassieren sollen, kann der fehlende Hinweis auf Ehrlichkeit ein Signal sein, dass es eben mit dieser Ehrlichkeit Probleme gab.
Arbeitgeber dürfen im Zeugnis keine Formulierungen verwenden oder Inhalte auslassen, die indirekt eine schlechte Bewertung des Arbeitnehmers darstellen (BAG vom 12.08.2008, Az. 9 AZR 632/07). Geklagt hatte in dem Fall ein Journalist. Er vermisste den branchenüblichen Hinweis auf Stressresistenz und Belastbarkeit in seinem Zeugnis und bekam Recht. Das Zeugnis musste angepasst werden.

Tipp: Vergleichen Sie Ihr Zeugnis mit dem Zeugnis von Kollegen, um festzustellen, ob übliche Inhalte in Ihrem Zeugnis fehlen. Auch Gewerkschaften und Berufsverbände können helfen, die branchenüblichen Inhalte festzustellen.

Anzeige

Die neue Geheimsprache im Arbeitszeugnis: So finden Sie heraus, was zwischen den Zeilen steht!

Die neue Geheimsprache im Arbeitszeugnis: So finden Sie heraus, was zwischen den Zeilen steht!

Nicht alles, was glänzt, ist Gold! Was auf den ersten Blick als ausgezeichnete Visitenkarte Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn erscheint, stellt sich beim genaueren Hinschauen nicht selten als Falle dar...

€ 14,90


Das bedeuten übliche Zeugnisformulierungen

Formulierung

Bedeutung / Anmerkung

Übliche Bewertungsskala

Er hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Sehr gute Leistungen

Er hat seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Überdurchschnittlich gute Leitungen

Er hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
oder
Er hat seine Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt

Durchschnittliche, befriedigende Leistungen

Er hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt   

Unterdurchschnittliche, aber noch ausreichende Leistungen

Er hat seine Aufgaben insgesamt / zum großen Teil zu unserer Zufriedenheit erledigt

oder

Er hat seine Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt

oder

Er hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

Mangelhafte Leistungen

Beispiele für weitere Klauseln

Das Verhalten von Herrn X gab zu Beanstandungen keinen Anlass.

Unterdurchschnittliche Bewertung. Arbeitgeber ist für Richtigkeit beweispflichtig.

Sein Verhalten war höflich und korrekt.

Durchschnittliche Bewertung

Wir haben ihn als … kennen gelernt.

Die genannte Eigenschaft fehlt.

Bescheinigung von Pünktlichkeit ohne weitere Hinweise auf Zuverlässigkeit.

Der Arbeitnehmer war zwar pünktlich, sonst aber unzuverlässig.

Hinweis auf Ehrlichkeit

Immer wenn man wegen der Stellung des Arbeitnehmers eine besondere Herausstellung der Ehrlichkeit erwarten darf und dieser Hinweis fehlt, kann das ein Zeichen für Unehrlichkeit sein.

Herr Meier ist fleißig.

Dieser Hinweis kann den Eindruck erwecken, Herr Meier bemühe sich zwar, sei aber dabei nicht wirklich erfolgreich.

Fehlender Hinweis auf Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden, Vorgesetzten, Geschäftspartnern

Hinsichtlich des Umgangs mit der nicht genannten Gruppe gab es Probleme.

Artikel bewerten

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

weniger hilfreich
Übermittlung Ihrer Stimme...
sehr hilfreich

Weitere Wissens-Beiträge zu diesem Thema

 

über 34.400

 

zufriedene Leser des kostenlosen Newsletters "ArbeitnehmerRecht24" und "Mitbestimmung aktuell"

>>mehr Informationen

 

 


Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.