Wissen

12.08.2009

Form und Frist: So sollte Ihr Zeugnis aussehen

Ein Arbeitszeugnis ist für Sie bei jeder zukünftigen Bewerbung wichtig. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Zeugnis gewisse Formvorschriften einhält. Bestehen Sie darauf, dass diese Standards eingehalten werden. Sonst kann Ihnen das bei einer Bewerbung negativ ausgelegt werden. Man kann z.B. daraus schließen, dass Sie nicht sorgfältig arbeiten, weil Sie schon bei den Zeugnissen nicht darauf achten, dass diese einwandfrei sind.

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Formelle Anforderungen an ein einwandfreies Zeugnis

Überschrift „Zeugnis“ bzw. „Zwischenzeugnis“

    

Verwendung des DIN A 4 – Firmenbriefbogens (ist ein solcher nicht vorhanden, kann auch ein DIN A 4 Blankobogen verwendet werden, auf dem die Angaben zum Unternehmen (insbes. Name und Anschrift) aufzuführen sind).

Das Zeugnis muss sauber und unbeschädigt sein.

Das Zeugnis muss in Maschinenschrift in üblicher Schriftgröße geschrieben sein.

Das Zeugnis muss in deutscher Sprache ausgestellt sein, soweit nicht anders vereinbart.

Korrekte Schreibweise nach der neusten verbindlichen Rechtschreibung, keine Tippfehler. Wenn es sich um einen einzigen unbedeutenden Tippfehler handelt, der Zeugnistext im Übrigen aber vollkommen in Ordnung ist, kann Ihr Anspruch auf die Neuausstellung des Arbeitszeugnisses entfallen.

Keine Einfügungen, Streichungen

Das Ausstellungsdatum für das Arbeitszeugnis stimmt mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses überein. Hinnehmbar sind Abweichungen bis zu maximal zwei Wochen. Abweichungen von mehreren Wochen oder gar Monaten deuten auf Schwierigkeiten bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hin.

Korrekte Unterschrift: Wird ein Arbeitszeugnis nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Vertreter ausgestellt, muss aus dem Zeugnis hervorgehen, dass der Vertreter dem Angestellten gegenüber Weisungsbefugnis hatte.

Anspruch auf Neuausstellung

Wird das Zeugnis nach Ausstellung beschädigt, haben Sie einen Anspruch gegen Ihren Ex-Arbeitgeber auf ein neues, unverändertes Zeugnis. Dies gilt allerdings nur solange, wie ihm die Neuausstellung aufgrund noch vorhandener Personal-unterlagen ohne großen Aufwand möglich ist. Die Kosten für die Neuausstellung müssen Sie tragen.

Wann ist das Zeugnis fällig?

Laut Gesetz wird das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag des Beschäftigten fällig. In der Praxis ist jedoch allgemein anerkannt, dass Sie die Erteilung eines Zeugnisses verlangen können, sobald die Kündigung ausgesprochen ist.


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Kundenmeinung

 

„Hallo Herr Schrader, Ihren Beitrag zum Thema : `Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch`  fand ich sehr hilfreich, so wie viele andere Beiträge davor auch. Machen Sie weiter so.“

 

P. Müller aus B.