12.08.2009

Form und Frist: So sollte Ihr Zeugnis aussehen

Ein Arbeitszeugnis ist für Sie bei jeder zukünftigen Bewerbung wichtig. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Zeugnis gewisse Formvorschriften einhält. Bestehen Sie darauf, dass diese Standards eingehalten werden. Sonst kann Ihnen das bei einer Bewerbung negativ ausgelegt werden. Man kann z.B. daraus schließen, dass Sie nicht sorgfältig arbeiten, weil Sie schon bei den Zeugnissen nicht darauf achten, dass diese einwandfrei sind.

Formelle Anforderungen an ein einwandfreies Zeugnis
Überschrift „Zeugnis“ bzw. „Zwischenzeugnis“

Anspruch auf Neuausstellung

Wird das Zeugnis nach Ausstellung beschädigt, haben Sie einen Anspruch gegen Ihren Ex-Arbeitgeber auf ein neues, unverändertes Zeugnis. Dies gilt allerdings nur solange, wie ihm die Neuausstellung aufgrund noch vorhandener Personal-unterlagen ohne großen Aufwand möglich ist. Die Kosten für die Neuausstellung müssen Sie tragen.

Wann ist das Zeugnis fällig?

Laut Gesetz wird das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag des Beschäftigten fällig. In der Praxis ist jedoch allgemein anerkannt, dass Sie die Erteilung eines Zeugnisses verlangen können, sobald die Kündigung ausgesprochen ist.

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