Zeugnis
Ob Zwischenzeugnis oder endgültiges Arbeitszeugnis: bei Ausstellung eines Zeugnisses durch den Arbeitgeber ist in jedem Fall höchste Vorsicht geboten! Häufig weiß der Arbeitgeber selbst nicht mit den geheimen Codes in Arbeitszeugnissen umzugehen oder irrt sich in deren Anwendung. Häufiger als Sie denken kommt es zu Situationen, in denen der Arbeitgeber ein vermeintlich gutes Arbeitszeugnis ausstellt, welches sich bei genauerem Hinsehen als äußerst negativ herausstellt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie viele interessante, wichtige und hilfreiche Tipps zur korrekten Formulierung eines Arbeitszeugnisses. Sie erhalten Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Thema immer wieder auftauchen.
Wissen
§ 109 GewO sieht nur den Zeugnisanspruch zum Ende des Beschäftigungsverhält-nisses vor. Aber in vielen Fällen kann für Sie ein Zwischenzeugnis sinnvoll sein.
weiterlesenDas steht in Ihrem Arbeitszeugnis
13.08.2009
Für Ihren Arbeitgeber ist ein qualifiziertes Zeugnis womöglich eine Gratwanderung. Denn das qualifizierte Zeugnis muss einerseits wahr und andererseits wohlwollend sein.
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Unabhängig davon, ob Sie ein Zwischenzeugnis oder ein Zeugnis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bekommen: Sie können entscheiden, ob Sie nur ein einfaches Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber verlangen oder ein qualifiziertes.
weiterlesenSie haben ein Recht auf Ihr Zeugnis
13.08.2009
Wahrscheinlich haben Sie die Kündigung erhalten oder selbst eingereicht. Das ist der häufigste Anlass eines Mitarbeiters, ein Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber zu verlangen. Schließlich brauchen Sie es, um bei der Bewerbung um einen anderen Arbeitsplatz Ihren beruflichen Werdegang sowie Ihre fachlichen und persönlichen Kompetenzen nachzuweisen.
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Immer wieder landen Streitigkeiten um den Inhalt eines Arbeitszeugnisses vor den Arbeitsgerichten. In aller Regel verfolgen dabei Arbeitnehmer ihren Wunsch, bestimmte Aussagen im Zeugnis zu finden oder nicht zu finden.
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Es gibt eine Reihe von Formulierungen, die nicht in ein Zeugnis gehören. Wenn Sie diese trotzdem in Ihrem Zeugnis finden, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses.
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Das Thema Geheimcode in Zeugnissen ist geradezu legendär. Literatur dazu füllt ganze Regalwände. Als Arbeitnehmer müssen Sie streng darauf achten, dass Ihr Arbeitgeber nicht absichtlich oder versehentlich Formulierungen verwendet, die für Sie nachteilig sind.
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Ein Arbeitszeugnis ist für Sie bei jeder zukünftigen Bewerbung wichtig. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Zeugnis gewisse Formvorschriften einhält. Bestehen Sie darauf, dass diese Standards eingehalten werden.
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Nach wie vor sind Zeugnisse für Sie bei der Bewerbung um einen neuen Arbeits-platz nicht unwichtig. Denn sie vermitteln einen ersten Eindruck von Ihnen. Ihr möglicher neuer Arbeitgeber wird sich anhand der Zeugnisse einen ersten Eindruck über Ihre Person und Ihren beruflichen Hintergrund verschaffen.
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Ein Arbeitnehmer hatte sein Arbeitszeugnis gefälscht. Er hatte sich selbst zum Diplom-Ingenieur gemacht, obwohl er tatsächlich diese Qualifikation nicht hatte. Als er mit dem Zeugnis eingestellt wurde, merkte die Arbeitgeberin jedoch schnell, dass etwas nicht stimmte. Sie hielt die Arbeitsleistungen für mangelhaft.
Am Ende eines Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich stets ein Zeugnis ausstellen lassen. Verlangen Sie ein qualifiziertes Zeugnis, das erstreckt sich auch auf eine Führungsbeurteilung und eine Leistungsbeurteilung.
Angeblich soll nahezu die Hälfte aller Zeugnisse gefälscht sein. Das geht mit den heutigen technischen Mitteln ja auch recht einfach. Hinzukommt noch, dass sich kaum ein Arbeitgeber das Originalzeugnis vorlegen lässt, sondern sich im Regelfall mit Kopien oder PDFs begnügt.
Rechtshilfen
Zeugnis-Creator
02.08.2010
Ich mach´ noch schnell mein Zeugnis. Erstellen Sie mit dem Zeugnis Creator Schritt für Schritt in nur 10 Minuten Ihr optimales Arbeitszeugnis. Denn das Arbeitszeugnis ist Ihre Visitenkarte für Ihren weiteren beruflichen Erfolg.
zum Produkt
Ein Zeugnis ist für Sie enorm wichtig. Warten Sie nicht zu lange, ein Zeugnis von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu verlangen. Gerichte gehen von relativ kurzen Verwirkungsfristen aus. So kann es bereits sein, dass Sie nach 10 Monaten keinen Anspruch mehr auf ein Zeugnis haben. Deshalb fordern Sie schriftlich Ihr Zeugnis ein!
zum ProduktDie neue Geheimsprache im Arbeitszeugnis: So finden Sie heraus, was zwischen den Zeilen steht!
02.08.2010
Nicht alles, was glänzt, ist Gold! Was auf den ersten Blick als ausgezeichnete Visitenkarte Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn erscheint, stellt sich beim genaueren Hinschauen nicht selten als Falle dar...
zum ProduktUrteile
Arbeitgeber und Arbeitnehmer stritten sich genau hierüber vor Gericht. Der Arbeitgeber war zunächst verurteilt worden, seinem Arbeitnehmer ein Zeugnis auszustellen – mit dem Aussteller „P. W. Geschäftsführer“.
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