09.04.2009

Kennen Sie im Arbeitszeugnis die wichtigsten Beurteilungen?

Kaum eine Sprache ist so unverständlich wie die Zeugnissprache. Gerade kleinere Unternehmen machen häufig bei der Zeugniserteilung Fehler, weil sie die richtigen Beurteilungen nicht kennen.

Deshalb habe ich für Sie hier die wichtigsten Beurteilungen zusammengefasst. 
Denken Sie dabei immer an die 3 Grundsätze des Arbeitszeugnis:
1.    Wahrheit
2.    Vollständigkeit
3.    wohlwollende Beurteilung

Ein Arbeitszeugnis soll schließlich Ihrem beruflichen Fortkommen dienen!
Wollen sie ein besonderes Zeugnis erhalten, hat Ihr Arbeitgeber neben der Leistungs- und Führungsbeurteilung noch die Möglichkeit weitere Formulierungen aufnehmen.

Da es sich hierbei für Sie stets um zusätzliche, häufig nicht geforderte Beurteilungen handelt, dürfen Sie in der Regel keine schlechten Bewertungen erhalten.

Die Leistungsbeurteilung
Note 3 „befriedigend“:
„Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“

Die Führungsbeurteilung
Note 3 „befriedigend“:
„Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war immer korrekt.“
Nicht nur die Leistung, sondern auch das Verhalten hat Ihr Arbeitgeber zu beurteilen. Aber auch das ist im Zweifel mit einem Satz gesagt. Bei der Führungsbeurteilung geht es um Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, der Geschäftsleitung, Kunden und Kollegen.

Die Fachbeurteilung
Note 3 „befriedigend“:
„Er war für diese Position geeignet.“
Die Beurteilung setzt sich aus Ausbildung, Erfahrung und einer Grundbegabung zusammen. Es handelt sich also um Fähigkeiten, die Sie bei Ihrer Einstellung mitgebracht haben.

Die Entwicklungsbeurteilung
Note 3 „befriedigend“:
„Er entwickelte sein Fachwissen fort.“
Der Fachbeurteilung lassen Sie nun eine Beurteilung über die Entwicklung folgen.

Die Leistungsbereitschaft
Note 3 „befriedigend“:
„Er zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative.“
Die Beurteilung der Leistungsbereitschaft ist etwas anderes als die bereits oben besprochene unverzichtbare Leistungsbeurteilung. Die Leistungsbereitschaft bezieht sich auf zeitliche Notsituationen. Letztendlich geht es also um die Übernahme von Tätigkeiten, zu denen Sie vertraglich nicht verpflichtet gewesen wäre, die Sie dennoch erledigt haben.

Die Belastbarkeit
Note 3 „befriedigend“:
„Wir schätzten die stetige Mitarbeit, mit der wir zufrieden waren.“
Falls Sie besonders belastbar sind, können Sie das auch im Zeugnis vermerken lassen.

Die Auffassungsgabe
Note 3 „befriedigend“:
„Er kann auftretende Probleme zutreffend lösen.“
Auch Ihre die Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit können Sie bewerten lassen.

Die Übernahme von Verantwortungen
Note 3 „befriedigend“:
„Er übernahm Verantwortung.“
Falls Sie eine Führungskraft sein sollten, lassen Sie zusätzlich noch die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im Zeugnis aufnehmen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Hund und andere Tiere am Arbeitsplatz – Ein Vorteil für alle?

Ich bin bekennender Hunde- und Tierliebhaber. Tiere können zu einer entspannten Atmosphäre am Arbeitsplatz beitragen. Es gibt Studien, nach denen alleine die Anwesenheit eines Tieres stressmindernd und leistungsfördernd sein... Mehr lesen

23.10.2017
Urlaubsgewährung: Wer darf den Urlaubszeitpunkt festlegen?

Ihre Dienststellenleitung ist letztendlich für die Erteilung bzw. Genehmigung des Erholungsurlaubs zuständig. Deshalb müssen Ihre Kolleginnen und Kollegen ihren Urlaub vorher bei ihr anmelden und beantragen; sie dürfen sich... Mehr lesen