16.04.2009

Rechtssichere Tipps für ein Arbeitszeugnis

Finanzkrise: Bekommen diese geldgierigen Manager für Ihre schlechten Leistungen eigentlich ein Zeugnis?“, so fragte mich ein Betriebsrat, in dessen Unternehmen Kurzarbeit ansteht.  
Aber vielleicht noch einmal meine Sicht der Dinge, wie es zu derzeitigen Krise gekommen ist: Wir müssen wohl in das Jahr 1998 zurückgehen, als die Russland- und Asienkrise war. Die betroffenen Länder werteten ihre Währungen ab und konnten dadurch zu äußerst günstigen Preisen die USA und auch Europa mit Waren beliefern. Das Geld, welches insbesondere China erhielt, investierte es in amerikanische Staatsanleihen. Es gab damit in der gesamten Welt immer mehr Dollar, so dass es nicht mehr das Problem gab, Geld zu beschaffen. Vielmehr ging es nur noch um die Frage nach günstigen Anlageformen. Gleichzeitig kam ein neues, anderes Phänomen auf: Banken fassten ihre Verbindlichkeiten in Bündeln zusammen und verkauften sie. In den USA wurden weitgehend ungeprüft Kredite vergeben. Die Banken interessierte dies nicht, da sie ja die Kredite im Bündel wieder gewinnträchtig verkaufen konnten. Hurra! Alle Banken machen miteinander Geschäfte und verkaufen sich ihre wertlosen Kreditbündelverträge zu überhöhten Preisen. Und alle machen mit, um noch mehr Geld zu verdienen. Selbst deutsche Staatsbanken.
Und dann sind noch viele über sogenannte Leerverkäufe von Aktien gestolpert. Aber das ist  ein anderes Thema…

Nun zurück zu den Zeugnissen:

Alle Arbeitnehmer, also auch Teilzeitkräfte und Aushilfen, haben nach § 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) einen Anspruch auf ein Zeugnis. Wie bei vielen anderen Ansprüchen wird aber vorausgesetzt, dass Sie Ihren Arbeitgeber zur Zeugniserteilung auffordern.

Ähnliches gilt bei Auszubildenden. Nach § 16 Berufsbildungsgesetz haben Sie als Auszubildender einen Anspruch bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses Zeugnis beinhaltet Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung. Zusätzlich zu einem normalen Arbeitszeugnis sind noch Angaben über Ihre erworbenen beruflichen
•    Fertigkeiten,
•    Kenntnisse und
•    Fähigkeiten
erforderlich.

Verlangen Sie immer ein qualifiziertes Zeugnis, also ein Arbeitszeugnis, das neben dem Namen auch Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie Bewertungen der Leistung und Führung beinhaltet. Für die rechtssichere Erteilung ist Ihr Arbeitgeber zuständig.

Und ein letzter Tipp:

Machen Sie den Zeugnisanspruch binnen 10 Monaten bei Ihrem Arbeitgeber geltend. Danach braucht er mit großer Wahrscheinlichkeit kein Zeugnis mehr zu erstellen und kann Sie auf die ständige Rechtsprechung verweisen. Denn Ihr Anspruch ist verwirkt, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht wird. Dabei können Sie von einem Zeitraum von 10 Monaten ausgehen.

Nun noch zur Beantwortung der Eingangsfrage: In der Regel handelt es sich bei den Managern um Arbeitnehmer. Also bekommen sie auch ein Arbeitszeugnis. Und nach der Rechtsprechung muss es wohlwollend sein, damit auch deren berufliches Fortkommen gesichert ist…

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