22.10.2010

Schadenersatz wegen verspäteten Zeugnisses?

Ein großes Ärgernis: Sie haben ein Unternehmen verlassen oder verlassen müssen und bekommen nun kein Zeugnis. Damit können Sie sich nicht ordnungsgemäß bewerben und bekommen deshalb keine Stelle. So war es auch einem Arbeitnehmer in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein vom 01.04.2009, Az.: 1 Sa 370/08 (rk.), geschehen 
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer war als Außendienstler beschäftigt. Als ihm gekündigt wurde, erhob er Klage und vor dem Arbeitsgericht einigte man sich darauf, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.08.2007 enden sollte. Außerdem verpflichtete sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis und bei Beendigung ein Endzeugnis zu erteilen. Der Arbeitnehmer erhielt auch das Zwischenzeugnis, war damit jedoch nicht einverstanden. Er forderte den Arbeitgeber auf, das Zwischenzeugnis zu korrigieren. Das Endzeugnis ließ er dabei unerwähnt. Als der Arbeitnehmer dann einen neuen Arbeitgeber gefunden hatte, wollte dieser unbedingt zum Bewerbungsgespräch am 06. September 2007 das Arbeitszeugnis sehen. Das konnte der Arbeitnehmer naturgemäß nicht vorlegen, sondern nur das Zwischenzeugnis. Deshalb erhielt er eine Absage.

Aus diesem Grund zog der Arbeitnehmer vor Gericht und wollte von seinem ehemaligen Arbeitgeber Schadenersatz. Das funktionierte jedoch nicht. Grundsätzlich ist ein Endzeugnis innerhalb von 3 Tagen bis 3 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Da das Bewerbungsgespräch jedoch bereits Anfang September war, hätte er in keinem Fall ein Endzeugnis vorlegen können. Daher hat das Gericht die Absage nicht auf das fehlende Zeugnis zurückgeführt.

Wichtig: Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber erst anmahnen muss, bevor ein Schadenersatzanspruch entstehen kann. Das hatte der Arbeitnehmer in diesem Fall vergessen.

Fazit: Haben Sie ein Endzeugnis 3 Wochen nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses immer noch nicht erhalten, sollten Sie dieses dringend anmahnen und auch kurze Zeit später einklagen!

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