Auf dem Fußballplatz heißt das „nachtreten“: Manche Chefs wollen nach Ende eines Arbeitsverhältnisses Ihren (ehemaligen) Mitarbeitern noch „eins auswischen" und formulieren extra ein schlechtes Arbeitszeugnis.
Ähnlich wie auf dem Fußballplatz können Sie sich dagegen wehren.
Sie haben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) einen Anspruch auf ein durchschnittliches, also befriedigendes Zeugnis.
Im Streitfall trifft Sie die Darlegungs- und Beweislast, wenn Sie eine bessere Bewertung wünschen. Hat Ihr Arbeitgeber Sie allerdings unterdurchschnittlich beurteilt, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Sie nur Unterdurchschnittliches geleistet haben.
Für beide Parteien ist das äußerst schwierig, unter- oder überdurchschnittliche Leistungen im Streitfall zu beweisen.
Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Für einen Arbeitgeber gibt es allerdings kaum etwas Unproduktiveres, als sich mit einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer über dessen Zeugnis zu streiten. Aber wenn es nicht anders will …
Beispiele für eine befriedigende Leistungsbeurteilung:
• Seine Leistungen waren befriedigend.
• Seine Leistungen waren stets befriedigend.
• Er erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
• Seine Leistungen waren zufriedenstellend.
• Seine Leistungen übertrafen unsere Erwartungen.
Tipp:
Formulieren Sie selber ein Zeugnis und verlangen Sie von Ihrem Chef, dass er Ihren Entwurf übernimmt. Falls er sich weigert, gehen Sie zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts und beantragen, dass Ihr Arbeitgeber verurteilt werden soll, Ihr Zeugnis zu ändern.