25.01.2011

Wie Arbeitgeber schlechte Leistungen im Zeugnis ausdrücken

Sie haben als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt. So steht es in § 109 der Gewerbeordnung. Ein solches Zeugnis müssen Sie allerdings verlangen.


Nun hat der Arbeitgeber jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie er Ihnen schlechte Leistungen aufs Auge drücken kann, ohne dass Sie es merken. Rechtmäßig ist so ein Verhalten allerdings nicht! Das Arbeitszeugnis soll Ihrem beruflichen Fortkommen dienen. Es gibt doch eine Reihe an Formulierungen, zunächst gut ausschauen, jedoch negativ besetzt sind.
So geht es nicht:

  • Er hat sich stets bemüht.
  • Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.
  • Sie erfüllte ihre Aufgaben mit großem Eifer.
  • Er hatte Gelegenheiten, die übertragenen Aufgaben zu erledigen.
  • Er war mit Interesse bei der Sache.
  • Seine Führung gab selten zu Beanstandungen Anlass.
  • Sein Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei.
  • Mit seinen Vorgesetzten ist er zurecht gekommen.

Der Arbeitgeber hat aber auch noch andere Möglichkeiten, die in der Praxis häufig ausgeschöpft werden. Auch diese sind nicht in Ordnung!

  • Die richtige Reihenfolge wird nicht beachtet: Das Wichtige hat zuerst zu kommen! Schreibt der Arbeitgeber zunächst unwichtige Kleinigkeiten in das Zeugnis, wird deutlich, dass er in diesen Bereichen nicht mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers einverstanden war.
  • Es werden wesentliche Tatsachen oder Beurteilungen weggelassen: Der Arbeitgeber schreibt einzelne Dinge im Arbeitszeugnis gar nicht. Fehlt beispielsweise bei einer Führungskraft eine Aussage darüber, wie er sich gegenüber Mitarbeitern unterhalten hat, ist auch das eine eindeutige Aussage!
  • Die Form wird nicht beachtet: Ein Zeugnis ist auf dem Briefbogen des Arbeitgebers zu erstellen und das Adressfeld ist frei zu lassen. Das Ausstellungsdatum sollte spätestens 3 Wochen nach dem Beendigungsdatum liegen. Natürlich ist das Zeugnis auch zu unterschreiben. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, deutet dies auf ein schlechtes Zeugnis hin.

Fazit: Die Tücken liegen im Detail! Im Zweifel lassen Sie das Zeugnis von einem Experten prüfen!

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