Arbeitsrecht: Wann Sie zur Änderungskündigung greifen sollten
Sie als Arbeitgeber standen sicher schon einmal vor der Situation, die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiter ändern zu müssen. Etwa, um die Arbeitsdauer oder den Einsatzort neuen Erfordernissen anzupassen. Sind die aktuellen Bedingungen mit den Betroffenen jedoch schwarz auf weiß im Arbeitsvertrag festgehalten, greift Ihr Direktionsrecht hier nicht, um schnell und flexibel zu handeln. In solchen Fällen ist eine Änderungskündigung geboten. Das heißt: Sie kündigen das bestehende Arbeitsverhältnis und bieten dem Mitarbeiter zugleich einen neuen Arbeitsvertrag zu veränderten Bedingungen an. Durch den Ausspruch der Kündigung verleihen Sie Ihrem Wunsch nach Veränderung Nachdruck. Leider lässt sich diese Maßnahme für Sie als Arbeitgeber jedoch nicht allzu einfach und schnell durchführen.
Prüfen Sie vor Aussprache einer Änderungskündigung, ob dies überhaupt erforderlich ist. Wertvolle Tipps rund um das Thema finden Sie auch regelmäßig in unserer Fachpublikation „Personalpraxis heute“ .
Änderungskündigung: Was Sie als Arbeitgeber bedenken müssen
Sprechen Sie eine Änderungskündigung aus, hat Ihr Mitarbeiter drei Reaktionsmöglichkeiten: Er akzeptiert die Änderung und arbeitet zu neuen Bedingungen weiter, er lehnt die Änderung ab und verlässt Ihr Haus nach Ablauf der Kündigungsfrist oder er nimmt das Angebot unter Vorbehalt an. Dann entscheidet das Arbeitsgericht, ob Ihr Angebot sozial gerechtfertigt ist. Dies birgt für Sie als Arbeitgeber natürlich das größte Risiko. Denken Sie daher daran, mit dem Mitarbeiter zu sprechen und Ihre Beweggründe genau zu erläutern! Streben Sie eine einvernehmliche Regelung an! Beachten Sie: Die Änderungskündigung muss wie eine „normale“ Kündigung in schriftlicher Form abgegeben werden.
Formulierungsvorschläge und Praxistipps finden Sie auch in unserem Magazin „Personalpraxis heute“ .
Tipp: Diese Fristen müssen Sie bei einer Änderungskündigung beachten
Falls Ihr Mitarbeiter das Angebot unter Vorbehalt annimmt, muss dies laut Kündigungsschutzgesetz spätestens drei Wochen nach Eingang der Änderungskündigung erfolgen. Um schnellstmöglich Planungssicherheit zu erhalten, sollten Sie Ihrem Mitarbeiter jedoch auch eine Frist für die vorbehaltlose Annahme setzen. Ansonsten hat er Zeit bis einen Tag vor dem letztmöglichen Kündigungstermin! Sie sollten den Mitarbeiter daher bitten, sich so rasch wie möglich zu erklären. Und „rasch“ lässt sich dabei genau beziffern: Das Bundesarbeitsgericht hat erst im Februar entschieden, dass die Annahmefrist drei Wochen nicht unterschreiten darf (BAG, 1.2.2007, 2 AZR 44/06).
Gratis und aktuell: Informationen, Urteile und Tipps zu allen Themen rund um die
Bereiche Personal, Recht, Lohn und Gehalt, Steuern, Arbeitssicherheit und
Datenschutz. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, und auch in Zukunft
alles richtig machen!
ArbeitGeberRechte Betriebsrat
Jetzt arbeitet Ihr Betriebsrat für Sie – nicht gegen Sie!
Ab sofort gehören zeitraubende Konflikte mit dem Betriebsrat der Vergangenheit an. Denn mit diesen praxiserprobten Strategien und Tipps ziehen Sie den Betriebsrat schnell auf Ihre Seite – selbst bei bisherigen Dauer-Streitthemen wie technischen Neuerungen am Arbeitsplatz.
Nutzen Sie unser Werbeangebot, um auf Ihre Produkte oder Leistungen
aufmerksam zu machen und Ihre Zielgruppe optimal zu erreichen.
Haben Sie am Erfolg unserer Onlinemedien teil und inserieren
Sie in unseren Newslettern, um Ihre Zielgruppe quantitativ und
qualitativ zu erweitern!
Sind Sie sicher, bei der Abrechnung Ihrer 400-€-Kräfte und Aushilfen alles richtig gemacht zu haben? Denn: Die Betriebsprüfer legen den Prüfungsschwerpunkt jetzt auf die Teilzeitkräfte. Hier können Sie am meisten falsch machen...
Sparen Sie pro Teilzeitkraft und Jahr bis zu 1104 Euro!
Wie? Stellen Sie Aushilfen statt 400-Euro-Kräften ein - Sie sparen so bis zu 92 Euro pro Monat! Wie das geht, erfahren Sie im Praxishandbuch der Teilzeitkräfte & Aushilfen – verständlich und rechtssicher! 1.000 Tipps & Lösungen zum Gratis-Test!
Konnten Sie mit Hilfe unserer Beratungsdienste bereits Lösungen zu
schwierigen Problemstellungen finden? Haben unsere Tipps und Tricks
Ihnen geholfen, Ihre tägliche Arbeit erheblich zu erleichtern?
Dann schreiben Sie uns Ihre Geschichte und Sie erhalten bei Veröffentlichung ein
kostenloses Abonnement Ihrer Wahl für 3 Monate. Senden Sie Ihren Text
bitte an: redaktion@ bwr-media.de.