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29.8.2008

08/2007

Fahrerkarte verschwunden oder defekt? Ihr Fahrer hat nur 7 Tage Zeit zu handeln

Immer wieder geben Fahrer bei Kontrollen an, sie hätten ihre Fahrerkarte verloren. Das kann natürlich passieren. Aber da Sie als Unternehmer bzw. als Unternehmen in der Mit-Haftung sind, sollten Sie bei einer verloren gegangenen oder defekten Fahrerkarte peinlich genau auf die Einhaltung der Spielregeln achten!

Fahrerkarten erhalten Inhaber von Fahrerlaubnissen, die zum Führen von Fahrzeugen berechtigen, die unter die Verordnung EWG Nr. 3820/85, das AETR und/oder die Fahrpersonalverordnung (FPersV) fallen.

Was Sie für eine Fahrerkarte benötigen

Damit ein Fahrer eine Fahrerkarte erhalten kann, genügt aber nicht der normale Führerschein, vielmehr ist ein Kartenführerschein erforderlich. Ausnahme: Es handelt sich um eine von einem anderen EU-Staat ausgestellte Fahrerlaubnis.

Tipp:

Die Ausstellung eines Kartenführerscheins kann aber gleichzeitig mit der Fahrerkarte beantragt werden.

Achtung: Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland beantragen die Fahrerkarte grundsätzlich in Deutschland. Hat einer Ihrer Fahrer seinen Wohnsitz aber in einem anderen EU-Land, muss er die Fahrerkarte dort beantragen. Das gilt auch für das Ausstellen einer neuen Karte, wenn die alte gestohlen oder verloren wurde bzw. nicht mehr funktioniert. Der Grund: Fahrerkarten haben einen persönlichen Charakter wie Kredit- oder EC-Karten. Und jeder Fahrer kann daher nur eine, nämlich seine persönliche Fahrerkarte haben. Deshalb kann und darf eine Fahrerkarte auch nicht übertragen und ausgeliehen werden.

Achtung: Bei 2-Fahrer-Besatzungen braucht jeder Fahrer seine eigene persönliche Fahrerkarte. Beide Karten werden ins Kontrollgerät eingeführt, links die vom aktiven Fahrer, rechts die vom zweiten Fahrer.

Wenn eine Fahrerkarte nun verloren geht ...

... oder gestohlen wird bzw. nicht mehr funktioniert, muss der Fahrer schnell handeln. Binnen 7 Kalendertagen muss er bei der für ihn zuständigen Behörde einen Antrag auf Ersetzung der alten Karte stellen. Mit dem Antrag muss er dieselben Unterlagen wieder einreichen wie beim Erstantrag:
  • Kartenführerschein
  • Nachweis über Wohnsitz in Deutschland mit Anschrift
  • Geburtsurkunde und
  • Passbild.

Wichtig: Wurde die Karte gestohlen, muss Ihr Fahrer dies zwingend zur Anzeige bringen. Grund: Er muss dem Antrag auf Ersetzung der alten Karte den Nachweis über die polizeiliche Anzeige beilegen. Hat er die Karte dagegen verloren, muss er ein Schreiben beilegen, aus dem hervorgeht, wann und wo er die Karte verloren hat. Ist sie beschädigt oder weist Fehlfunktionen auf, muss er die Karte zusammen mit dem Antrag auf Ersetzung einreichen.

Wenn der Antrag nicht innerhalb von 7 Tagen gestellt werden kann

Nun kann es passieren, dass Ihr Fahrer den Antrag auf Ersetzung der Fahrerkarte nicht innerhalb von 7 Tagen stellen kann. Zum Beispiel, weil er während dieser Zeit im Ausland ist. Dieser Fall ist gesetzlich nicht geregelt. Die Praxis zeigt aber: Es ist hilfreich, wenn sich Ihr Fahrer in diesen Fällen an das Konsulat wendet und sich seine Meldung bescheinigen lässt. Das Konsulat kann ihm zwar keine neue Karte ausstellen, Ihr Fahrer hat damit aber seinen guten Willen gezeigt – und kann der Behörde gegenüber nachweisen, dass er – trotz Auslandsaufenthalt – sofort gehandelt hat.

Wichtig: Ihr Fahrer sollte immer sofort die ausstellende Behörde seines Heimatstaats informieren, wenn seine Karte abhanden gekommen ist. Notfalls telefonisch oder per SMS. Halten Sie diese Nummern immer für Ihre Fahrer bereit, damit die Meldung dann auch wirklich umgehend erfolgen kann.

Wenn die Fahrerkarte fort ist ...

... kann Ihr Fahrer aber immer noch fahren. Allerdings nur bis zu 15 Tagen. Ein längerer Zeitraum ist nur dann möglich, wenn er erst danach zum Standort Ihres Unternehmens zurückkommt und nachweisen kann, dass er innerhalb der 15-Tage-Frist eine Fahrerkarte weder vorlegen noch benutzen konnte. Deshalb ist – im Fall eines Diebstahls – die Diebstahlanzeige auch so wichtig.

Weisen Sie den Fahrer auf seine Aufzeichnungspflichten hin

Beim Fahren ohne Karte hat Ihr Fahrer umfangreiche Aufzeichnungspflichten. In diesem Fall muss er zu Beginn und am Ende der Fahrtage Ausdrucke aus dem Kontrollgerät erstellen. Da seine Fahrerkarte nicht vorhanden oder funktionstüchtig ist, enthalten die Ausdrucke lediglich die im Massenspeicher gespeicherten Fahreraktivitäten – aber ohne Fahreridentifikation. Der Massenspeicher registriert in diesem Fall: „Fahrer unbekannt“. Auf den Ausdrucken muss Ihr Fahrer dann handschriftlich seine Arbeitszeiten, Unterbrechungs- und Ruhezeiten nachtragen und die Ausdrucke unterschreiben.

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