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20.11.2008

10/2007

Auch ein der Ausbildung vorgeschaltetes Praktikum sollten Sie rechtssicher vereinbaren

Vor der Ausbildung ein Praktikum absolvieren – das ist in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative, um den potenziellen Azubi besser kennen zu lernen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Rahmenbedingungen des Praktikums exakt vereinbaren.

Eines vorab: Sie sollten grundsätzlich prüfen, ob das Praktikum nicht im Rahmen der „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ) möglich ist. Damit erhalten Sie Fördermittel und können die Praktikumszeit zum Teil auf die Zeit der Ausbildung anrechnen lassen. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.


In diesem Fall wurde zwischen dem Inhaber einer Arztpraxis und einer Praktikantin ein 4-wöchiges Praktikum frei vereinbart. Dieses stützte sich auf mündliche Vereinbarungen. Danach wurde nach Angaben der Praktikantin eine Wochenvergütung von 150 € vereinbart. In jedem Fall sollte sich ein Berufsausbildungsverhältnis anschließen.


Nach der Trennung war die Vergütung umstritten

Letztlich scheiterte man bereits im Praktikum: Auf Grund des rauen Umgangstons kündigte die Praktikantin nach 3 Wochen und forderte 450 € Praktikumsvergütung ein. Der Ausbildungsbetrieb wollte davon nichts wissen und gab an, es sei lediglich vereinbart, dass 10 € Fahrtkostenentschädigung täglich gezahlt werden. Das Praktikum selbst sei unentgeltlich gewesen.

Genau diese Situation hätte vermieden werden können. Denn ganz gleich, wie die Angelegenheit vor Gericht ausgeht, der regional tätige Betrieb steht als Verlierer da. Die Praktikantin wird kein gutes Haar an ihrem Fast-Ausbildungsunternehmen lassen. Das spricht sich herum – auch bei (potenziellen) Kunden. Außerdem ist dieser Ausbildungsplatz noch nachzubesetzen. Und das ist in der Kürze der Zeit ohnehin schwierig genug.

Das sollten Sie beachten, wenn Sie der Ausbildung ein Praktikum vorschalten:
  • Vereinbaren Sie die Dauer des Praktikums, die Vergütung und die Kündigungsmöglichkeiten eindeutig und schriftlich.
  • Machen Sie deutlich, dass sich die Ausbildung nicht in jedem Fall anschließen wird, sondern dass das Praktikum dem besseren gegenseitigen Kennenlernen dient.
  • Präsentieren Sie sich auch gegenüber Praktikanten als ein Unternehmen, das nicht nur in seinen Leistungen gegenüber Kunden Wert auf Qualität legt, sondern auch in seiner Funktion als Ausbildungs- und Praktikumsbetrieb.
Übrigens: Im vorliegenden Fall hat das Landesarbeitsgericht den potenziellen Ausbildungsbetrieb verurteilt, die Vergütung in Höhe von 450 € nachzuzahlen.


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