Klagewelle ausgeblieben: 1. Bilanz mit dem AGG vor Gericht
Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden- Württemberg eine 1. Bilanz gezogen. Die Zahlen sprechen für sich, denn in der Zeit vom 18.08.2006 bis 18.04.2007 berührten lediglich 109 oder 0,3 % der bei den Arbeitsgerichten anhängig gemachten Verfahren Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die meisten dieser Fälle wurden durch einen Vergleich beendet. Die Hitliste der Diskriminierungsgründe sieht wie folgt aus:
- Alter (36 % der Verfahren)
- Geschlecht (28 % der Verfahren)
- Behinderung (18 % der Verfahren)
- Ethnische Herkunft (11 % der Verfahren)
In 73 % der Fälle beriefen sich die Kläger auf eine unmittelbare Benachteiligung, in 27 % auf eine nur mittelbare. Meist kam es bei den Bewerbungen zum Streit (38 % der Fälle), dicht gefolgt von den Kündigungen (36 %). Auf dem 3. Platz liegen Diskriminierungsvorwürfe im laufenden Arbeitsverhältnis (26 %). Übrigens: In 75 % der Fälle forderten die Kläger eine Entschädigung oder Schadensersatz. Meine Empfehlung: Nicht nur von enttäuschten Bewerbern droht Ihnen Gefahr, wenn es um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geht. Auch Ihr Betriebsrat hat diese neuen Regelungen im Visier. Geschult von den Gewerkschaften, wird er versuchen, jede rechtliche Möglichkeit bei angeblichen Diskriminierungen auszuschöpfen. Deswegen sollten Sie unbedingt Ihre Führungskräfte schulen, um so die notwendige Sensibilität zu wecken. Achten Sie auch darauf, dass Sie internen Bewerbern aus fachlichen Gründen absagen. Prüfen Sie auch, ob der jeweilige Bewerber schon mehrfach mit seinen Bewerbungen Pech hatte. Ist das der Fall, müssen Sie vorsichtig sein. Gerne wird dann eine Diskriminierung, beispielsweise wegen des Geschlechts, ins Feld geführt.
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