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13.10.2008

10/2007

Knöllchen erlaubt: Warum Sie gegen diese Aktion nichts unternehmen sollten

Der Fahrermangel in Deutschland treibt immer größere Blüten. Und leider sind Sie nicht davor gefeit, dass Konkurrenten versuchen, Ihnen Ihre eigenen Fahrer abspenstig zu machen.

Ungewöhnlicher Trick: Hinter die Scheibenwischer von 2.000 Kleintransportern und Lkw klemmte die Firma „Knöllchen“. Auf denen steht „Endlich mal ein Knöllchen, das sich bezahlt macht.“ Danach folgt der Hinweis, dass die Firma selbstständige Fahrer als Subunternehmer sucht, eine durchgehend hohe Auftragsauslastung und „attraktive Konditionen“ verspricht.

Der Haken an der Sache
Sie können sich hiergegen nicht wehren. Auch nicht mit dem Argument, dass ja Ihr eigener Lkw für solche Abwerbeaktionen „missbraucht“ wird. Die Rechtsprechung steht auf dem Standpunkt: Wenn ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz angerufen wird, um ihm ein Angebot zu unterbreiten, liegt kein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Regeln vor. Und das lässt sich auf die Situation „am Arbeitsplatz über ein neues (Stellen-)Angebot informiert wird, durchaus übertragen.

Ein neueres Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (vom 15.2.2007, Az. 1 U 97/06) geht sogar weiter: Demnach liegt selbst dann kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, wenn der Arbeitnehmer mehrfach angesprochen wird. Also auch dann nicht, wenn Abwerbezettel hinter dem Scheibenwischer Ihres Lkw stecken.

1. Praxistipp: Wettbewerbswidrig ist es ebenfalls nicht, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter geschickt eine Gelegenheit ausnutzen, die sich im alltäglichen Ablauf des Wirtschaftslebens bietet. Wenn Sie also auf einem Parkplatz einen interessanten Mitarbeiter eines Wettbewerbers treffen, dürfen Sie mit ihm über die Zukunft seiner Karriere sprechen.

2. Praxistipp: In 4 von 10 Fällen finden Jobwechsler und Berufseinsteiger ihre Stelle mit Hilfe von Freunden und Bekannten. Für Sie als Logistiker sind damit die eigenen Fahrer (und auch die ehemaligen!) eine wichtige Rekrutierungsquelle. Versprechen Sie z. B. eine Kopfprämie in Höhe eines halben oder ganzen Monatsgehalts für jeden vermittelten Fahrer. Das ist billiger als häufiges Schalten von Stellenanzeigen.

Wie Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung finden:
  • Freunde und Bekannte: 38,11 %
  • Initiativbewerbung: 25,81 %
  • Stellenanzeige Zeitung: 14,49 %
  • Arbeitsagentur/Job-Center: 9,58 %
  • Stellenanzeige Internet: 9,10 %
  • Private Stellenvermittler: 2,91 %

Weitere Informationen lesen Sie in "Logistikunternehmen aktuell" .


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