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20.7.2008

Wie Sie mit dem Dieselpreisgleiter höhere Dieselkosten an Ihre Auftraggeber weiterreichen

In den letzten Jahren sind die Dieselpreise stark gestiegen. Als Transportunternehmen konnten Sie die gestiegenen Preise in vielen Fällen nur sehr schwer an Ihre Auftraggeber weitergeben. Denn oft haben Sie Ihr Entgelt langfristig vereinbart. Wegen der Ölknappheit und der unsicheren politischen Situation in den ölproduzierenden Staaten wird auch künftig der Dieselpreis schwanken. Tendenz: nach oben. Daher empfehle ich Ihnen bei längerfristigen Vereinbarungen, sich gegen Dieselpreissprünge vertraglich abzusichern – mit dem Dieselpreisgleiter! Auch große Speditionen nutzen einen solchen Treibstoffzuschlag, der auch als „Floating- Modell“ bezeichnet wird.

5 Schritte zum vertraglich abgesicherten Dieselpreisgleiter
  1. Vereinbaren Sie eine Vertragsklausel, in der Sie festlegen, dass sich der Preis für Ihre Leistung in der Höhe Ihrer Kostenveränderungen durch Dieselpreisveränderungen automatisch anpasst.
  2. Halten Sie gemeinsam schriftlich fest, wie hoch der Anteil der Dieselkosten an Ihren Gesamtkosten ist.
  3. Legen Sie vertraglich den Dieselpreisindex des Statistischen Bundesamts als Rechenbasis zugrunde und legen Sie den Ausgangswert zum Stichtag fest.
  4. Schreiben Sie fest, dass sich nach einer bestimmten Zeit – es empfehlen sich etwa 2 Monate – der Preis gemäß den Veränderungen des Dieselpreises im Verhältnis zum festgelegten Dieselkostenanteil an Ihren Gesamtkosten anpasst.
  5. Schreiben Sie ebenfalls fest, wann Sie gemeinsam mit Ihrem Vertragspartner den Dieselkostenanteil an Ihren Gesamtkosten erneut festlegen.

Wie Sie den neuen Preis berechnen
  1. Lesen Sie den festgelegten Ausgangswert des Dieselpreisindex (DPI) zum Stichtag X (DPIX) aus Ihrem Vertrag heraus.
  2. Suchen Sie den Dieselpreisindex zum Stichtag Y auf Basis des aktualisierten Werts des Statistischen Bundesamts (DPIY).
  3. Errechnen Sie die DPI-Veränderung (DPIV) als Quotient des zweiten durch den ersten Wert (DPIY/DPIX) => Sie erfahren dann, um wie viel Prozent sich der Dieselpreis im Zeitraum zwischen X und Y verändert hat.
  4. Passen Sie Ihren Preis an, indem Sie Ihren Dieselkostenanteil an den Gesamtkosten mit der DPI-Preisveränderung multiplizieren.

Beispiel : Vereinbarter Dieselkostenanteil an Ihren Gesamtkosten: 20 %.
  1. DPI zum Stichtag Zeitpunkt X: 100 €
  2. DPI zum Zeitpunkt Y: 112 €
  3. Y/X = 1,12. Das bedeutet: Der Dieselpreis ist im Zeitraum zwischen X und Y um 12 % angestiegen.
  4. DPI-Veränderung multipliziert mit Dieselkostenanteil: 0,12 x 0,20 = 0,024 = 2,4 %.

Sie berechnen also automatisch und vertraglich abgesichert 2,4 % mehr für die gleiche Leistung an Ihren Auftraggeber!

Wann der Indexwert veröffentlicht wird
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den Indexwert jeweils im Folgemonat. Entsprechend erfolgt die Berechnung zum 2. Monat des Folgequartals.

T!pp:
Sie können Ihrem Auftraggeber den Dieselpreisgleiter schmackhaft machen, indem Sie ihm deutlich machen, dass die Lösung für beide Vertragsparteien eine ehrliche Regelung ist. Er profitiert ja auch, falls der Dieselpreis einmal (zumindest vorübergehend dürfte dies der Fall werden) sinkt.


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