Betriebssicherheitsverordnung: Blicken Sie noch durch?
Wenn in Deutschland der Amtsschimmel wiehert und von „Vorschriften-Vereinfachung“ redet, sollten Sie als Sicherheitsfachkraft auf der Hut sein: Denn oft wird alles nur noch komplizierter. Eines der besten Beispiele dafür: die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Angepriesen als großer Durchbruch in Sachen Rechtsvereinfachung, sind immer mehr Sicherheitsfachkräfte mit dieser Verordnung schlichtweg überfordert. Ganz nach dem Motto: „Alle Klarheiten beseitigt!“ Besonders brisant wird es in den Fällen, wo die Betriebssicherheitsverordnung etwas anderes vorschreibt als die Prüfbestimmungen der Berufsgenossenschaften! Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn z. B. Sie für eine Maschine laut Betriebssicherheitsverordnung eine Prüffrist von 24 Monaten ermittelt haben – und die jeweilige berufsgenossenschaftliche Vorschrift höchstens 12-monatige Prüfintervalle vorschreibt. Das wirft zwangsläufig die Frage auf: Aber was gilt denn jetzt? Und, noch wichtiger: Wie beugen Sie Ärger bei einer Prüfung vor? Damit in einem solchen Fall nicht Sie als Sicherheitsfachkraft als „Buhmann“ zwischen den Fronten stehen, sollten Sie so vorgehen: - Stimmen Sie sich mit Ihrer BG über die Prüfintervalle einvernehmlich ab
- Teilen Sie dazu der BG die von Ihnen ermittelten Fristen unter Hinweis auf die Ermittlung nach der BetrSichV schriftlich mit
- Machen Sie unmissverständlich klar, dass die BG bei eventuellen Bedenken gegen die heraufgesetzten Fristen mit Ihnen Rücksprache hält
Sie sehen an diesem Beispiel: die Formalien, um rechtssicher durch die Prüfung kommen, gehen oft sehr ins Detail. Doch es geht ab jetzt auch einfacher: Der Spezial-Informationsdienst „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb aktuell“ hat extra aus diesem Grund einen Sonder-Report zum Thema Prüfungen veröffentlicht. Sie können sich hier übrigens die aktuelle Ausgabe von "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aktuell" zum GRATIS-Test anfordern. Den exklusiven Sonder-Report erhalten Sie dann per E-Mail. Diese 3 Regeln sind für die Überprüfung Ihrer Maschinen, Geräte und Anlagen besonders wichtig … - die TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“ . Hier ermitteln Sie, welche Gesundheitsgefahren beim Umgang mit Arbeitsmitteln bestehen
- die TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ : Mit Hilfe dieser Technischen Regeln legen Sie fest, welche Prüfungen erforderlich sind, um die Gefahren abzuwenden
- die TRBS 1203 „Befähigte Personen“ : Hier stellen Sie fest, welche Gesundheitsgefahren bestehen. Die Art der Prüfungen bestimmt wiederum die Anforderungen an die Qualifikation des Prüfpersonals, besonders auch der „befähigten Personen“
Wenn Sie diese Regeln anwenden, haben Sie die größtmögliche Sicherheit, dass Sie die Vorschriften der Verordnung prüfungssicher umgesetzt haben. Doch das ist noch längst nicht alles! Lernen Sie in Ihrem GRATIS-PDF-Report diese Profi-Kniffe kennen, mit denen Sie sich als Sicherheitsfachkraft bei Prüfungen noch besser durchsetzen: - Prüf-Fristen verlängern: welche 100% legalen Möglichkeiten Sie haben, die Fristen zu Ihren Gunsten zu „strecken“
- Nie wieder Prüftermine versäumen: mit welchem organisatorischen Kniff Sie eine „böses Erwachen“ in einer BG-Prüfung verhindern …
- Qualifikations-Anforderungen: Wer darf wann welche Arbeitsmittel prüfen … und welche Anforderungen werden an „befähigte Personen“ gestellt?
- INKLUSIVE: Der sofort zu übernehmende Prüfkalender zum Download , mit dem Sie auf einen Blick erkennen, welches Gerät und welche Maschine wann geprüft werden muss. Diese Arbeitshilfe ist sonst nirgends erhältlich. Hier klicken, um sie anzufordern
- Vorsicht Prüfungsfalle: Welche Anlagen als besonders „überwachungsbedürftig“ gelten
- Achtung! Zu manchen Sicht- und Funktionsprüfungen sind in der BetrSichV keine 100%ig genauen Vorgaben enthalten. Wie Sie die Prüfungshäufigkeit hier leicht selbst ermitteln
- Zeit sparen: wo Sie die Prüffristen sogar online ermitteln können!
Sie machen sich damit nicht nur die Arbeit leichter, wenn es um Prüfungen der Berufsgenossenschaften oder des Amts für Arbeitsschutz geht. Sondern auch in allen anderen Bereichen rund um das Thema Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz. Jede Ausgabe ist speziell auf Sicherheitsfachkräfte mit wenig Zeit zugeschnitten: Auf nur 8 Seiten im Monat erfahren Sie kurz und knapp, wie Sie sich in Ihrem Betrieb noch besser durchsetzen und Ihren Chef wie auch Ihre Kollegen für das Thema Sicherheit „begeistern“.
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