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20.8.2008

03/2008

Wann Ihnen der Abschreibungspool einen Vorteil bringt

Der Aufschwung ist kaum richtig angekommen, da wirkt sich schon die konjunkturelle Abkühlung aus. Und dann auch noch die steigende Inflation. Angeblich 2,2 %. Wer's glaubt!

Das sind gute Gründe für Konsumenten und auch für Selbstständige wie Sie, jeden Euro zweimal umzudrehen. Dazu kommt, dass Betriebsausgaben seit 2008 neuen steuerlichen Regeln unterliegen.
Wer konnte, hat Anschaffungen bereits zum Ende 2007 vorgezogen. Doch jetzt liegt vielleicht wieder eine Investition an. Mein Tipp: Versuchen Sie, möglichst wenig zwischen 151 und 1000 Euro netto zu kaufen.
Denn geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro gibt es nicht mehr. Alles bis 150 Euro dürfen Sie sofort abschreiben. Was darüber liegt und nicht mehr als 1000 Euro kostet, kommt in einen großen Topf namens Abschreibungspool und wird über 5 Jahre abgeschrieben.
Welche Nachteile damit verbunden sind und wie Sie sich z. B. beim PC-Kauf helfen können, haben Sie hier in dem Steuertipp am 10. Januar gelesen.
Heute erfahren Sie, dass der Pool nur in einem einzigen Fall Vorteile hat: Nämlich wenn ein Wirtschaftsgut, das jetzt im Pool landet, nach der AfA-Tabelle länger als 5 Jahre abgeschrieben würde.
Beispiel: Sie schaffen einen Schreibtisch für 500 Euro an. Die "normale" Abschreibung wäre über 13 Jahre. Im Pool beträgt sie nur 5 Jahre.

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