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20.11.2008

01/2006

Befristeter Arbeitsvertrag, Vertragsaushändigung irrelevant

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses müssen Sie schriftlich vereinbaren, bevor der Mitarbeiter die Tätigkeit aufgenommen hat. Andernfalls entsteht ein unbefristeter Vertrag.

Aber: Der Schriftform ist schon dann Genüge getan, wenn der Mitarbeiter den Vertrag vor Beschäftigungsbeginn unterzeichnet hat. Ob Sie den Vertrag gegengezeichnet und dem Mitarbeiter ausgehändigt haben, spielt dagegen keine Rolle (LAG Berlin, 7.1.2005, 8 Sa 1500/04).


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