FAQ Expertensystem Mutterschutzrechner Kündigungsfristenrechner Redaktion Newsletter Archiv News Archiv

20.11.2008

02/2006

So wird Ihr Arbeitsvertrag mit einem Angehörigen anerkannt

Verträge mit Ehegatten oder Kindern sind prima Steuersparmodelle und werden daher vom Finanzamt besonders genau auf Zulässigkeit überprüft.

Beachten Sie insbesondere diese 4 Regeln:
  1. Schließen Sie alle Vereinbarungen schriftlich. Wenn Sie bisher nur eine mündliche Vereinbarung haben, dann schließen Sie jetzt einen schriftlichen Vertrag.
  2. Vereinbaren Sie nur, was "üblich" ist, also einem Fremdvergleich standhält. Das betrifft den Aufgabenbereich, die Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch, die Vergütung usw.
  3. Führen Sie alle Vereinbarungen auch tatsächlich durch.
  4. Überweisen Sie das Gehalt auf ein eigenes Konto.


Weitere Kurzmeldungen lesen Sie im Praxishandbuch Buchführung & Steuern . Jetzt anfordern zum 4-Wochen-Gratis-Test !


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in Praxishandbuch Buchführung & Steuern.

zurück

Aktuelle Nachrichten zu den Themen Arbeitsrecht Arbeitsvertrag
finden sie auf www.bwr-media.de

Druckversion Weiterempfehlung

  Der Verlag AGB Datenschutz Kontakt Links Impressum Sitemap