Pauschale Überstundenvergütung nur begrenzt zulässig
Ein Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich hatte innerhalb von 2 Monaten 62,5 Stunden mehr gearbeitet als gesetzlich zulässig. Er forderte von seinem Arbeitgeber die Bezahlung dieser Überstunden, obwohl laut Formulararbeitsvertrag sämtliche Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollten.
Eine Klausel, wonach Überstunden pauschal abgegolten werden, umfasst immer nur die gesetzlich zulässige Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden pro Woche. Arbeit, die darüber hinausgeht, müssen Sie in jedem Fall zusätzlich bezahlen. Die Klage des Mitarbeiters hatte also Erfolg (BAG, 28.9.2005, 5 AZR 52/05) .
Beachten Sie : Ob die Abgeltungsklausel überhaupt wirksam war, hat das Gericht nicht entschieden, weil der Mitarbeiter die Bezahlung der 41. bis 48. Arbeitsstunde pro Woche nicht forderte. Nach herrschender Auffassung dürfen Sie aber nicht sämtliche Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten, sondern nur maximal 10 % der monatlichen Arbeitszeit.
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