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20.11.2008

05/2007

So formulieren Sie einen Versetzungsvorbehalt rechtssicher

Flexiblen Arbeitseinsatz Ihrer Mitarbeiter ermöglichen Sie dadurch, dass Sie bereits in den Arbeitsverträgen einen Versetzungsvorbehalt formuliert haben. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Mitarbeitern gleichwertige Arbeitsaufgaben auch an einem anderen Ort zuweisen dürfen:

§ (…) Tätigkeit

Der Mitarbeiter wird als ... in der Betriebsstätte in ... beschäftigt.

Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Mitarbeiter einen anderen, gleichwertigen Arbeitsplatz in einem anderen Betriebsteil oder Betrieb oder anderen Orten zuzuweisen.

Eine Änderung des Arbeitsortes richtet sich nach den betrieblichen Bedürfnissen des Arbeitgebers. Sie ist aus sachlichen Gründen, soweit es dem Mitarbeiter zumutbar ist, möglich.

Eine länger andauernde Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz oder an einem Ort schließt das Recht des Arbeitgebers, den Mitarbeiter entsprechend der unter § (…) getroffenen Regelung zu versetzen, nicht aus.


Wie Sie sich erfolgreich Ihr gutes Recht als Arbeitgeber sichern und sich Ihre Rechte bei Einstellungsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen und in allen anderen Problem-Situationen wahren, erfahren Sie im „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“ .


Diese Meldung entspricht unter Umständen nicht mehr dem neuesten Stand. Aktuelle Nachrichten zu diesem Thema finden Sie in „Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte“.

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